Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

ist,  von  dem  reinen  Umlage  verfahren  allmählich  zu  einer  Kapitaldeckung ­
  der  Verpflichtungen  der  Versicherungsorgane  überzuleiten.
Für  die  Tiefbauberufsgenossenschaft  war  von  vornherein  ein  Kapitaldeckungssystem ­
  vorgesehen  derart,  daß  die  nach  Ablauf  jedes  Rechnungsjahres ­
  zu  berechnenden  und  einzuziehenden  Beiträge  den  Kapitalwert ­
  der  im  abgelaufenen  Rechnungsjahr  der  Berufsgenossenschaft
zur  Last  gefallenen  Renten  —  außerdem  natürlich  Verwaltungskosten ­
  usw.  —  decken.  In  den  Unfallversicherungsanstalten,  wie  sie
bei  den  12  Hochbauberufsgenossenschaften  und  in  der  Tiefbauberufsgenossenschaft ­
  für  die  Regiebauten  bestehen,  wird  bei  Bauarbeiten ­
  von  mindestens  6  tägiger  Dauer  der  Kapitalwert  der  durchschnittlich ­
  zu  erwartenden  Unfälle  von  den  Unternehmern  gegen  feste,
im  voraus  bemessene  Prämien  nach  Maßgabe  eines  alle  3  Jahre  zu
erneuernden  Prämientarifes  aufgebracht.  Ebenso,  jedoch  mit  5  jähriger
Feststellungsperiode,  wird  bei  der  Versicherungsanstalt,  die  für  den
Kleinbetrieb  der  Seeschiffahrt  usw.  in  der  Seeberufsgenossenschaft
besteht,  verfahren.
Auf  weitere  Einzelheiten  kann  hier  verzichtet  werden,  da  es  nur
darauf  ankommt,  die  wichtigsten  Grundlagen  und  Grundsätze  der
obligatorischen  Unfallversicherung  darzulegen.  Die  tatsächliche  Ausdehnung ­
  dieser  Versicherung  ist  am  größten  in  Österreich  und
Deutschland.
Die  österreichische  Unfallversicherung  umfaßte  1890:  893324  und
1901:  1  725582  Versicherte  in  gewerblichen  Betrieben  mit  einer  Lohnsumme ­
  von  470,52  und  1188,76  Millionen  Kronen,  und  338494  (1890)
und  804  596  (1901)  Versicherte  in  landwirtschaftlichen  Motorenbetrieben
mit  3,36  und  1  o,54  Millionen  Kronen  Lohnsumme.  Im  ganzen  waren
1890:  1231818  Personen  mit  473,88  Millionen  Kronen  Lohnsumme  und
1901:  2530178  Personen  mit  1199,30  Millionen  Kronen  Lohnsumme
versichert.  Entschädigt  wurden  1901:  995  Unfälle  mit  tödlichem  Ausgang, ­
  6334  Unfälle  mit  dauernder  und  16805  Unfälle  mit  vorübergehender ­
  Erwerbsunfähigkeit,  während  57  471  Unfälle  in  den  ersten
4  Wochen  erledigt  waren,  also  nur  die  Krankenkassen  belasteten.
Dauernde  Renten  wurden  1901  zuerkannt  an:
775  Witwen  im  Durchschnittsbetrage  von  191,01  Kr.  jährlich
1480  Kinder  „  „  „  119,96  „  „
54  Aszendenten  „  „  ,,  151,50  ,,  „
408  dauernd  ganz  erwerbsunfähige  Verletzte  im  Durchschnittsbetr.  von  859,42  Kr.  jährl.
1  1  ö  „  A*  A’  r  „  „  „  „  456,(3  „  „
536  „  7®  A*  »  „  „  v  n  330,14  „  „
1030  „  2 A»-7°  X  „  „  „  „  233,49  „  „
7515  „  über0—^/o  „  „  „  „  92,67  „  „
Im  ganzen  liefen  Ende  1.901:  55  710  dauernde  Renten  mit  einem
Jahresbetrage  von  9555  574  Kronen.  Davon  kamen:
            
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