Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

Führung  von  Richard  Cobden  und  John  Bright  durch  die  Ende  der
30  er  Jahre  gegründeten  Anticornlawleague  —  mit  dem  Zentralsitz  in
Manchester  —  durchgefochten  wurde.  Auf  dem  Festlande  hat  sich
namentlich  nach  1848  der  extreme  Individualismus  entwickelt.  In
Deutschland  war  sein  Träger  die  Freihandelspartei  und  der  Volkswirtschaftliche ­
  Kongreß.  Auch  in  Deutschland  liegen  die  praktischen
Erfolge  dieser  Richtung  auf  dem  handelspolitischen  Gebiete.  Dem
staatlichen  Eingreifen  zugunsten  der  schwächeren  Klassen  leistete  der
extreme  Individualismus  überall  den  schärfsten  Widerstand,  obwohl
Cobden  selbst  solche  Eingriffe  nicht  unbedingt  ablehnte.
Die  Gerechtigkeit  erfordert,  hervorzuheben,  daß  sowohl  die  Physiokraten
  wie  Adam  Smith  nicht  als  die  Vertreter  so  extremer  Anschauungen ­
  gelten  können.  Beide  traten  zwar  entschieden  für  wirtschaftliche ­
  Bewegungsfreiheit  ein,  aber  doch  in  anderem  Sinne  und
von  anderen  Gesichtspunkten  aus.  Sie  reagierten  gegen  die  damals
herrschende  Bevormundung  des  wirtschaftlichen  Lebens  hauptsächlich
deshalb,  weil  die  damit  verbundenen  staatlichen  Eingriffe  in  einseitiger
Richtung  erfolgten.  Die  physiokratische  Lehre,  wie  sie  von  Franqois
Quesnay  begründet  wurde,  bekämpfte  die  staatlichen  Eingriffe,  weil
sie  als  einseitige  Bevorzugung  der  gewerblichen  Produktion  und  des
Exporthandels  mit  gewerblichen  Erzeugnissen  erschienen  und  so  die
Interessen  der  ackerbauenden  Bevölkerung  vernachlässigten.  Adam
Smith  lehnte  die  staatliche  Einmischung  besonders  deshalb  ab,  weil
sie  die  Interessen  der  Arbeit  und  der  Arbeiter  gegenüber  denen  des
Besitzes  und  der  Unternehmer  zurücksetzte,  namentlich  auch  die
Koalitionen  der  Arbeiter  ungünstiger  behandelte  als  die  der  Unternehmer. ­
  Erst  die  spätere  Weiterverarbeitung  hat  diese  Lehren  in
extremer  Weise  umgestaltet.
Wie  bei  dem  Sozialismus  ist  auch  bei  dem  wirtschaftlichen  Individualismus ­
  eine  gemäßigte  Richtung  vorhanden,  die  in  sozialpolitischer
Beziehung  zugänglicher  ist,  aber  auch  in  wichtigen  grundsätzlichen
Anschauungen  andere  Wege  geht.  Der  gemäßigte  wirtschaftliche  Individualismus ­
  hat  sich  auf  Kosten  des  extremen  erheblich  ausgedehnt.
Dem  Druck  der  Tatsachen,  der  auf  die  Gesetzgebung  im  Sinne  eines
Eingreifens  zugunsten  der  Arbeiterklasse  ein  wirkte,  konnten  sich
auch  die  Vertreter  des  Individualismus  auf  die  Dauer  nicht  entziehen,
wenn  sie  sich  nicht  von  der  Mitarbeit  an  einem  wesentlichen  Teil
der  neueren  Gesetzgebung  ausschließen  wollten.  Man  mußte  die  Verneinung ­
  schwerer  sozialer  Mißstände  aufgeben,  man  mußte  die  Unzulänglichkeit ­
  der  bloßen  Selbsthilfe  anerkennen  und  deshalb  auch  der
Gesetzgebung  und  der  öffentlichen  Gewalt  die  Berechtigung  zu  Eingriffen ­
  in  die  Verhältnisse,  zu  Beschränkungen  des  freien  Spieles  der
Kräfte  zugestehen.  Das  sind  aber  Abbröckelungen  von  dem  Grund ­
            
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