Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeiterwohnungsfrage.

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darf  man  natürlich  nicht  verallgemeinern;  als  typisch  für  die  Arbeiterbevölkerung ­
  sind  sie  sicher  nicht  anzusehen.  Aber  die  angegebenen
Zahlen  deuten  auf  Ursachen  der  sittlichen  Verwilderung  hin,  die  nicht
ernst  genug  genommen  werden  können.
Zu  all  dem  kommt,  daß  gerade  die  Arbeiterschichten  unverhältnismäßig ­
  teuer  wohnen  gegenüber  ihrem  Einkommen.  Die  Wohnungsmiete ­
  verschlingt  trotz  der  unzulänglichen  Größe  und  Beschaffenheit
der  Wohnungen  einen  zu  großen  Teil  des  Arbeitereinkommens,  als
daß  nicht  die  wirtschaftliche  Lage  und  die  Lebenshaltung  der  Arbeiter
darunter  leiden  müßte.  Daß  die  Belastung  mit  der  Wohnungsmiete
für  das  Arbeitereinkommen  oft  zu  hoch  ist,  läßt  sich  schon  daraus
schließen,  daß  vielfach  der  Bruchteil  der  Bevölkerung  mit  geringem
Einkommen  beträchtlich  größer  ist  als  der  Prozentsatz  der  Wohnungen
zu  einem  diesem  Einkommen  entsprechenden  Preise.  Die  oben  erwähnten ­
  neueren  preußischen  Erhebungen  haben  diese  Verhältnisse  in
6  Städten  näher  beleuchtet.  Dabei  ist  für  die  Einkommensstufe  bis
900  M.  eine  Miete  bis  zu  250  M.  als  annähernd  entsprechend  angesehen ­
  worden.  In  Hannover,  Charlottenburg,  Posen  und  Danzig  ist
die  Zahl  der  Wohnungen  mit  einem  Mietwert  von  höchstens  250  M.
viel  geringer,  als  die  der  Einzelsteuernden  mit  höchstens  900  M.  Einkommen. ­
  In  Hannover  hatten  50,78%,  in  Charlottenburg  36,89%,  in
Danzig  70,23  %,  in  Posen  68,57  °/o  der  Bevölkerung  (einschließlich  Angehörige) ­
  ein  Einkommen  bis  zu  900  M.,  während  die  Mietwohnungen
zum  Preise  bis  zu  250  M.  in  Hannover  nur  38,21%,  in  Charlottenburg
24,76%,  in  Danzig  65,83%,  in  Posen  59,70  %  aller  Wohnungen  ausmachten. ­
  Die  Folge  kann  natürlich  nur  sein,  daß  die  betr.  Volksschichten ­
  entweder  ihr  Wohnungsbedürfnis  zu  schlecht  oder  zu  teuer
befriedigen.  Dabei  ist  noch  zu  beachten,  daß  eine  Miete  von  200—250  M.
für  ein  Einkommen  bis  zu  900  M.  schon  zu  hoch  ist.  Nimmt  man  —
wie  es  üblich  ist  —  an,  daß  normalerweise  höchstens  Vs  des  Einkommens ­
  auf  die  Wohnung  verwendet  werden  kann,  so  würde  der  Betrag ­
  von  180  M.  bereits  die  höchste  Grenze  darstellen,  bis  zu  welcher
Haushaltungen  mit  900  M.  Einkommen  ohne  wirtschaftliche  Schädigung
durch  Wohnungsmiete  belastet  werden  können.  Durch  zahlreiche  Untersuchungen ­
  ist  festgestellt,  daß  in  vielen  größeren  Orten  die  Arbeiter
erheblich  höhere  Mieten  auf  sich  nehmen  müssen,  also  überlastet  sind,
was  natürlich  nur  auf  Kosten  der  Befriedigung  anderer  Bedürfnisse
geschehen  kann.  Die  Arbeiter  sind  in  der  Regel  hierin  bedeutend
schlechter  gestellt,  als  andere  Volksschichten  mit  besseren  Einkommensverhältnissen. ­
  Das  Statistische  Amt  in  Leipzig  hat  für  1900  festgestellt, ­
  daß  der  Anteil  der  Miete  am  Einkommen  betrug:
23%  bei  den  Einkommensklassen  bis  1100  M.
19,02°/o  „  „  „  von  1100—2200  M.
            
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