Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Staaten späterhin ebenso Vorgehen werden, ist zweifelhaft. Es liegt 
ihnen vielleicht näher, zunächst zu versuchen, ob nicht auf freiwilligem 
Wege durch Anregungen der Staatsbehörden die Wohnungsaufsicht ein 
gebürgert werden kann, oder den Weg zu beschreiten, daß es zwar 
im allgemeinen den Gemeinden überlassen bleibt, ob sie eine Wohnungs 
aufsicht einrichten wollen, aber unter bestimmten Voraussetzungen den 
übergeordneten Staatsbehörden das Eecht zur Ausübung eines ent 
sprechenden Zwanges gegeben wird. Ein Mittelweg der letzteren Art 
hat sich schon verschiedentlich als wirksam erwiesen, und es ist deshalb 
nicht ausgeschlossen, daß verschiedene deutsche Bundesstaaten ihn be 
treten werden. Daß ein reichsgesetzlicher Zwang zur Einrichtung der 
Wohnungsaufsicht ausgesprochen werden sollte, ist nach dem früher 
Gesagten nicht wahrscheinlich. Ein Eeichsgesetz aber, das lediglich 
eine fakultive Wohnungsaufsicht ausspräche, würde nicht von beson 
derer praktischer Bedeutung sein. 
Mit der Wohnungsaufsicht wird mehrfach ein Wohnungsnachweis 
verbunden, um der beteiligten Bevölkerung das vorhandene Angebot 
kleiner Wohnungen zugänglich zu machen. Einen solchen Wohnungs 
nachweis obligatorisch zu machen, dürfte sich wegen der Verschieden 
heit der Verhältnisse nicht empfehlen. Die praktische Bedeutung des 
Wohnungsnachweises für die Verbesserung des Verhältnisses zwischen 
Angebot und Nachfrage in bezug auf kleine Wohnungen darf übrigens 
nicht besonders hoch veranschlagt werden. 
§ 4. Förderung des Wohnungsbaues durch private und öffentliche 
Arbeitgeber für eigene Arbeiter. Wichtiger — vom praktischen Ge 
sichtspunkt aus — als alle besprochenen Maßnahmen ist es, das An 
gebot an Wohnungen zu verstärken, die für die Arbeiter geeignet, 
gesund, hinreichend geräumig und nicht zu teuer sind. Die Nachfrage 
nach solchen Wohnungen läßt sich sowohl im ganzen, als auch in den 
meisten einzelnen Orten nicht nur nicht beschränken, sondern wächst 
ständig an. Da das vorhandene Angebot an Wohnungen den Anforde 
rungen, die in bezug auf Gesundheit und Sittlichkeit gestellt werden 
müssen, zum Teil nicht genügt, so müßte an sich zur Beseitigung vor 
handener und zur Verhinderung künftiger Mißstände das Angebot ge 
eigneter Wohnungen längere Zeit hindurch noch stärker erhöht werden, 
als die natürliche Zunahme der Nachfrage bedingen würde. Es wird 
sehr schwer sein, eine solche Steigerung des Angebotes herbeizuführen. 
Mit allen Kräften und von allen Seiten muß aber Hand angelegt 
werden, um der Aufgabe einigermaßen gerecht zu werden. In einer 
ausreichenden Verstärkung des Angebotes an gesunden, geräumigen 
und billigen Wohnungen liegt der Schwerpunkt der Wohnungsreform. 
Der mehrerwähnte sächsische Ministerialerlaß vom 31. März 1903 
hebt hervor, daß in erster Linie die Errichtung von Kleinwohnungen
	        
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