Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeiterwohnungsfrage.

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für  Gewährung  von  Bauvorschüssen

für  Bau  von  Arbeiterim ­

  Jahre

für  Arbeiterwohnungen

wohnungen

4899

94

26

1900

100

26

1901

106

23

In  Frankreich  entstand  die  erste  Aktiengesellschaft  für  billige
Wohnungen  1866  in  Amiens.  1896  gab  es  20,  Ende  1901:  37  vom
Handelsminister  approbierte  Gesellschaften  dieser  Art  neben  verschiedenen ­
  bedeutenden  freien  Gesellschaften.  Eine  Gesellschaft  (mit
500  000  Frs.  Aktienkapital)  beschränkte  sich  auf  Gewährung  von  Bauvorschüssen. ­
  Für  24  dieser  Gesellschaften  war  Ende  1900  das  Gesellschaftskapital ­
  4,39  Mill.  Frs.,  die  Anleihen  2,32  Mill.  Frs.,  die  in
Gebäuden  und  Häusern  steckenden  Summen  6,11  Mill.  Frs.
In  Deutschland  ist  nach  den  Feststellungen  von  Prof.  Albeecht
die  älteste  der  hierher  gehörigen  bestehenden  Aktiengesellschaften  die
Berliner  gemeinnützige  Baugesellschaft,  die  1848  gegründet  wurde.
Ähnliche  Gesellschaften  bestehen  u.  a.  in  M.  Gladbach  (1869),  Barmen
(1872),  Dresden  (1887),  Frankfurt  a.  M.  (1890)  usw.  Neuerdings  ist
wiederholt  die  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  für
solche  Zwecke  verwertet  worden.  Vereine  sind  u.  a.  besonders  hervorgetreten ­
  in  Stuttgart  (1866),  Bethel  b.  Bielefeld  (1886),  Bremen  (1887),
München  (1899).  Stiftungen  sind  ebenfalls  in  der  2.  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts  wiederholt  gemacht  worden.  Im  Sommer  1901  bestanden ­
  für  die  Förderung  des  Arbeiterwohnungsbaues  in  Deutschland:

Gemeinnützige  Aktiengesellschaften  47
Gesellsch.  mit  besclir.  Haftung  .  .  14
Vereine  mit  Korporationsrechten  .  18
Stiftungen  16

davon  hatten  bis  Sommer  1901  erbaut
39  Gesellsch.  9101  Wohnungen
9  „  406
12  Vereine  2494  „
12  Stiftungen  1701  ,,

zusammen  95

72

13702

Von  der  gemeinnützigen  Bautätigkeit  entfällt  ein  sehr  beträchtlicher ­
  Teil  auf  die  Eheinprovinz.  31  der  vorgenannten  Organe  gehören
ihr  an.  Die  gemeinnützige  Bautätigkeit  bevorzugt  die  zum  Zweck  des
Eigentumserwerbes  gebauten  Häuser.  Von  den  oben  angegebenen
13  702  Wohnungen  sind  8165  den  Erwerbshäusern  zuzurechnen,  während
5537  als  Mietwohnungen  erscheinen.

§  6.  Förderung  des  Wohnungsbaues  für  fremde  Arbeiter  durch  öffentlichrechtliche
  Organe.
An  der  unmittelbaren  Verstärkung  des  Angebotes  billiger  Wohnungen ­
  haben  sich  außer  einigen  Sparkassen  neuerdings  auch  die
österreichischen  Arbeiterunfallversicherungsanstalten  beteiligt.  Da  sie
nicht  hinreichende  Gelegenheit  zur  Darlehnsgewährung  für  gemeinnützigen ­
  Bau  von  Arbeiterwohnungen  fanden,  haben  verschiedene  von
ihnen  selbst  Arbeiterhäuser  gebaut,  um  so  einen  Teil  ihrer  Reserven
            
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