Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Fünfter Teil. Verkehr. HI. Eisenbahnen. 
geführt werden sollte und die Genehmigung der Kammern erhielt. Im Mai 1843 
wurde die Strecke Heidelberg—Karlsruhe eröffnet. Die Main-Neckar-Bahn samt der 
Mannheim-Friedrichsfelder Seitenbahn wurde am 1. August 1846 eröffnet; in der 
selben Zeit Mannheim—Freiburg und weiter bis Basel. 
In Württemberg erstattete die im Jahre 1830 niedergesetzte Kgl. Kom 
mission im Jahre 1834 ihr Gutachten zugunsten einer Eisenbahn behufs Verbindung 
des Neckars mit der Donau und dem Bodensee. In den Etat für 1836—1839 stellte 
die Regierung „als vorläufigen Fonds zur Förderung und Unterstützung der Eisen 
bahnunternehmungen" die Summe von 100 000 Gulden ein. Die Regierung enthielt 
sich einer sonstigen Äußerung, und die Finanzkommission der Abgeordnetenkammer 
sagte in ihrem Berichte darüber, daß „sich kaum schon werde bestimmen lassen, worin 
die Förderung und Unterstützung der Eisenbahnunternehmungen durch den Staat be 
stehen soll". Es hatten sich in Stuttgart und Ulm Gesellschaften zum Bau von Eisen 
bahnen gebildet, sich zu einer einzigen verbunden, dann aber (1838) aufgelöst, weil die 
erforderlichen Baukosten weit über die ursprünglichen Voranschläge hinausgingen. 
Am 22. Februar 1839 erstattete die Regierung den Kammern Bericht über die Vor 
arbeiten. Hier scheute man sich aber vor den großen Baukosten. Bezeichnend ist das 
Projekt des württembergischen Ingenieurs Karl Etzel, welcher, (1839) vom Bau der 
Paris-Versailler Bahn eben zurückgekehrt, wegen der zu hohen Kosten einer Dampf 
bahn für Württemberg Pferdebahnen empfahl. 
Darüber vergingen mehrere Jahre. Am 25. Februar 1842 drückten in einer 
gemeinsamen Adresse die beiden Kammern der Regierung das Bedürfnis aus, daß 
man sich endlich für oder gegen den Bau von Eisenbahnen in Württemberg aus 
sprechen müsse. Darauf legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, welcher für die 
Finanzperiode 1842-—1845 die Summe von 3 Millionen Gulden verlangte. Mit 58 
gegen 26 Stimmen bewilligte die Kammer der Abgeordneten 1843 diese Summe, 
bald darauf die Kammer der Standesherren. Das Gesetz vom 18. April 1843 be 
stimmte, daß auf Staatskosten die Haupteisenbahnen erbaut werden, die Zweigeisen 
bahnen dagegen an private Unternehmungen mit staatlicher Zinsgarantie überlassen 
werden sollten. 
Jedoch immer noch scheute man die Kosten und die daraus erwachsende Schulden 
last für den Staat; so schloß im Jahre 1844 die Regierung einen Vertrag mit dem 
Berliner Bankhause F. Mart. Magnus, demzufolge dieses den Bau und Betrieb der 
württembergischen Eisenbahnen übernehmen sollte. Zu dem erforderlichen Aktien 
kapital von 42 Millionen Gulden sollte der Staat ein Viertel aufbringen, das an der 
Rente nur in zweiter Linie teilzunehmen hätte. Doch versagte der König Wilhelm 
seine Zustimmung, um am Staatsbahnbau festzuhalten. 
Die Vorarbeiten der Regierung für ein Staatsbahnnetz fanden ihren Abschluß 
in der Vorlage an den Landtag vom 15. Februar 1845, die am 2. August 1845 
angenommen wurde. Erst am 29. Juni 1850 wurde die (251 llm lange) Eisenbahn 
Heilbronn—Stuttgart- Ulm—Bodensee eröffnet. Auch die Zweigbahnen (Gesetz vom 
17. November 1858) wurden dann vom Staate gebaut und betrieben, bis auf einzelne 
kleine Ausnahmen. 
In Bayern war die erste Eisenbahn auf deutschem Boden gebaut worden, die 
kleine Bahn von Nürnberg nach Fürth (6 Um). Wie diese erste, wurde auch die 
folgende (von München nach Augsburg, 37 llm) durch eine Aktiengesellschaft 1837 
bis 1840 erbaut. Sie wurde 1844 vom Staate erworben und in staatlichen Betrieb 
genommen. Dann hielt man ein Jahrzehnt lang in Bayern rechts des Rheins am 
Staatsbahnprinzip fest. Jedoch bereits 1856 wieder erscheint ein Aktienunternehmen 
(Bayerische Ostbahnen), welches 1875 in das Staatseigentum übergeht.
	        
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