Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

5.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.  551

Konsorten  die  Konzession  erteilt.  Am  13.  August  1836  wurde  das  Aktienkapital,
2,3  Millionen  Taler,  mehr  als  doppelt  (5  Millionen)  gezeichnet;  am  13.  November
1837  wurde  das  Kgl.  Statut  für  die  Bahn  verliehen.  Am  18.  August  1840  war  die
ganze  Strecke  vollendet.  Schon  für  das  Jahr  1840  gelangte  eine  Dividende  von  4  %
zur  Verteilung,  die  für  1841  aus  5,  für  1842  auf  7,  für  1843  und  folgende  Jahre  auf
10  %  stieg.
Im  Frühjahr  1837  beauftragte  die  Preußische  Regierung  eine  Kommission  von
höheren  Beamten  mit  der  Vorbereitung  eines  Gesetzes  über  die  Eisenbahnen.  Am
3.  November  1838  wurde  ein  solches  Gesetz  erlassen  und  gilt  heute  noch  als  Grundlage
der  preußischen  Eisenbahngesetzgebung.  Das  Gesetz  ist  nur  auf  Aktienunternehmungen
berechnet,  vorbehaltlich  öffentlicher  Beihülfe  im  einzelnen.  Bis  zum  November  1842
waren  auf  diese  Weise  zehn  Bahnen  entweder  vollendet  oder  in  ihrer  Ausführung
sichergestellt.  Es  waren  dies  die  Berlin—Potsdamer  (30.  Oktober  1839),*)  die  Düsseldorf—Elberfelder ­
  (3.  September  1841),  die  Berlin—Anhalt—Köthener  (10.  September
1841),  Magdeburg—Leipziger  (18.  August  1840),  Rheinische  (15.  Oktober  1843);  die
Berlin—Stettiner  (konzessioniert  12.  Oktober  1840),  Berlin—Frankfurter  (konzessioniert ­
  15.  Mai  1841),  Magdeburg—Halberstädter  (konzessioniert  14.  Januar  1842),
Bonn—Köln  (konzessioniert  11.  Februar  1841),  Oberschlesische  Eisenbahn  (konzessioniert ­
  2.  August  1841).  Bei  der  Berlin—Anhalter  und  Berlin—Stettiner  leistete
der  Staat  Hülfe  durch  Aktienzeichnung  oder  Zinsgarantie.  Eingreifender  beteiligte
sich  der  Staat  seit  1842,  in  dem  er  ein  Netz  notwendiger  Linien  von  zusammen  220
Meilen  plante  und,  gestützt  auf  seine  günstige  Finanzlage,  dessen  Bau  durch  Zinsgarantie ­
  beförderte  (Rhein—Weser,  Thüringer  Bahn.  Ostbahn,  Frankfurt—Breslau,
Fortsetzung  der  Oberschlesischen  Eisenbahn,  Posen—Preußen—Schlesien).
In  anderen  deutschen  Staaten  geht  es  noch  langsamer,  sei  es,  daß  die  treibende
Kraft  des  industriellen  Geistes  fehlte,  sei  es,  daß  der  Charakter  der  Bevölkerung  und
der  Regierung  verzögernd  wirkte.  So  im  Königreich  Hannover.  Seit  1834/35
setzte  hier  die  Regierung  Kommissionen  nieder,  damit  diese  die  an  sie  herantretenden
privaten  Anregungen  begutachteten.  Als  die  anfängliche  Ansicht  von  der  Schädlichkeit
der  Eisenbahnen  überwunden  war,  wollten  doch  Regierung  und  zumal  die  Stände  nur
Vorbereitungen  treffen,  um  den  Bau  der  Hauptlinien  an  private  Unternehmungen  zu
überlassen,  ohne  daß  solche  sich  meldeten.  Endlich,  27.  Juni  1841,  trat  die  Regierung
mit  dem  Entschluß  vor  die  Stände  unter  dem  Drucke  der  Notwendigkeit,  auf  Staatskosten ­
  Verbindungslinien  von  Osten  nach  Westen  zu  bauen,  damit  nicht  durch  die
Bahnen  der  Nachbarländer  das  Land  Hannover  brachgelegt  werde.  Im  Januar  1842
sprachen  sich  die  Stände  zustimmend  aus.  Bis  Ende  1847  wurden  die  damals  beschlossenen ­
  Linien  (zusammen  47  Meilen)  erbaut.
Im  Grohherzogtum  Baden  wurde  5  Jahre  lang  die  Frage  der  Anlegung  einer
Eisenbahn  besprochen.  Da  trat  die  Aktiengesellschaft  zum  Bau  der  Eisenbahn  von
Straßburg  nach  Basel  auf,  und  es  wurde  die  Verlängerung  der  französischen  Bahn
bis  an  die  rheinbayrische  Grenze  in  Beratung  genommen;  als  nun  aber  eine  bayrische
Verordnung  zur  Bildung  einer  Aktiengesellschaft  für  eine  Bahn  von  der  Rheinschanze
bis  an  die  französische  Grenze  bei  Lauterburg  aufforderte,  da  erfolgte  gleichzeitig  mit
diesem  drohenden  Ereignis  im  Jahre  1838  die  Einberufung  eines  außerordentlichen
Landtages  in  Baden.  Auf  Grund  umfassender  Vorarbeiten,  an  deren  Spitze  Friedrich ­
  Nebenius  stand,  war  ein  Projekt  für  die  das  Land  durchziehenden  Eisenbahnen ­
  hergestellt,  welches  nach  dem  Antrage  der  Regierung  auf  Staatskosten  aus-*)

  Bei  der  Eröffnung  der  Berlin-Potsdamer  Bahn  meinte  der  damalige  Kronprinz
von  Preußen,  der  spätere  König  Friedrich  Wilhelm  IV.:  „Diesen  Karren,  der  durch
die  Welt  rollt,  hält  kein  menschlicher  Arm  mehr  auf."  —  G.  M.
            
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