Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

14. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper. 453 
Jahreslolines), in Gotha und in München je nach der Länge der Dienst 
zeit des Mannes ’/'«—Vt und 10—35% des letzten Diensteinkommens 
oder Jahresverdienstes. Mehrfach ist aber zugleich ein Mindestbetrag der 
Witwenrente festgesetzt, z. B. 90 M. in Königsberg, 150 M. in Wies 
baden, 180 M. in Magdeburg, Hildesheim, Elberfeld, Mainz, 216 M. in 
Hanau, 250 M. in Charlottenburg usw. In Hildesheim und Heidelberg 
wird außerdem noch Sterbegeld gewährt., in Heidelberg wird für die 
ersten 3 Monate nach dem Tode der Lohn des Mannes weiter gezahlt, 
alsdann tritt erst die Witwenrente ein. Das Waisengeld wird in Hanau 
bis zum 18., in Heidelberg, München, Dresden, Stuttgart usw. bis zum 
16., meist bis zum 15. Lebensjahr gezahlt. Ein Unterschied zwischen 
Halbwaisen und Vollwaisen wird fast durchweg gemacht. Das Waisen 
geld ist für Halbwaisen Vs, für Vollwaisen </s des Witwengeldes z. B. in 
Magdeburg, Berlin, Hanau, Charlottenburg usw., y- D und l ji des Witwen 
geldes in Stuttgart, 2 /io und 3 /io des Witwengeldes in Heidelberg, 3 /n> und 
5 /io des Witwengeldes in München, 15 und 20% des Witwengeldes in 
Köln, V 3 und V* des Witwengeldes in Königsberg i. Pr., 8 und 12 % des 
Ruhegehalts des Vaters in Elberfeld, 4 und 6 o/o des Jahreslohnes des 
Vaters in Hildesheim, 5 und 10 % des Jahreslohnes in Wiesbaden usw. 
Diese Angaben zeigen, daß es sich um den Versuch handelt, den 
städtischen Arbeitern eine Pensions- und Reliktenversorgung zu ver 
schaffen, die derjenigen der Staatsbeamten sehr nahe kommt, aber 
nicht Gegenstand eines klagbaren Rechtsanspruches ist. Beiträge der 
Arbeiter werden dabei nicht erhoben. 
Eine andere Grundlage haben mehrfach ausländische Städte ge 
wählt, z. B. Brüssel, Zürich, Paris. In Brüssel zahlt der Arbeiter 
1 Fr., die Stadt für jeden Arbeiter 2 Frs. monatlich; dadurch erwirbt 
der Arbeiter, der mit 20 Jahren eintritt, mit vollendetem 60. Lebens 
jahr eine Pension von 41 1 Frs., mit vollendetem 65. Lebensjahr 714 Frs. usw. 
In Zürich zahlen die Arbeiter 8% des Lohnes als Beitrag; die Stadt 
deckt den Rest der Prämie. Das Ruhegehalt beträgt 25—50 % der 
Besoldung. In Paris zahlt die Stadt bei der staatlichen Altersrenten 
kasse für jeden Arbeiter 7,50 Frs. monatlich ein; dem Arbeiter selbst 
werden 4 % vom Lohne abgezogen. Die Pension wird mit 50 Jahren 
erreicht, kann aber bis zum 65. Jahre hinausgeschoben werden und 
darf 1200 Frs. nicht übersteigen. 
Da die Zahl der in Gemeindediensten beschäftigten Arbeiter heute 
bei der starken Zunahme der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der 
Gemeinden sehr beträchtlich ist, so ist es in sozialpolitischer Beziehung 
von großer Bedeutung, daß einem ansehnlichen Bruchteile der Arbeiter 
schaft eine zwar noch nicht unbedingt, aber doch im wesentlichem 
gesicherte und verhältnismäßig reichliche Fürsorge für die Zeit der 
eigenen Arbeitsunfähigkeit durch Alter oder Invalidität und für die
	        
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