454 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
Hinterbliebenen gewährleistet ist. Auch manche sonstigen Verbesserungen
der Lage und Haltung der städtischen Arbeiter verdienen Erwähnung,
z. B. Urlaubsgewährung mit voller Lohnzahlung, Fortzahlung
des Lohnes bei militärischen Übungen usw. Mit den schon in Kapitel 8
berührten lohnpolitischen Maßnahmen der Gemeinden trägt das alles
ohne Frage dazu bei, die Lebenslage der städtischen Arbeiter günstiger
zu gestalten.
Die Privatindustrie hat in verschiedenen Beziehungen schon dem
damit gegebenen Vorbild näherzukommen gesucht. Auf dem besonders
wichtigen Gebiet der Ergänzung der reichsgesetzlichen Altersund
Invalidenversicherung durch Ruhegehalt und Witwen- und Waisengeld
aber ist es der Privatindustrie viel schwerer, ähnlich vorzugehen,
weil ihr Bestand nicht die gleiche Garantie der Dauer hat,
wie derjenige der Gemeinde. Die Wege, die von der Privatindustrie
zum gleichen Ziele eingeschlagen werden müssen, sind deshalb oft
viel umständlicher, und der Erfolg ist oft viel weniger gesichert.
Gleichwohl hat die besprochene Sicherstellung der städtischen Arbeiter
auch für die sonstige Arbeiterschaft große Bedeutung, weil sie dem
bei vielen Unternehmern lebendigen Streben, dem Arbeiter für seine
und der Seinen Zukunft eine Sicherheit zu bieten, weitere Nahrung
und Anregung zuführt.
Daß die Selbstverwaltungskörper durch ihre Lieferungsausschreibungen
auch für andere als ihre eigenen Arbeiter manche Verbesserung
herbeiführen können, ist schon dargelegt. Im übrigen
kommt die Arbeit der Gemeinden in bezug auf öffentliche Gesundheitspflege,
Bereithaltung von Gelände für Schrebergärten (Laubenkolonien),
Unterrichtswesen, Fürsorge für Ernährung von Schulkindern, Volksbibliotheken,
Lesehallen, Volksbäder, Volksgärten, Volkstheater, Volkskonzerte
und vieles andere, das in gut geleiteten Gemeinden heut geleistet
wird, auch dem Arbeiterstande und ihm oft sogar vorzugsweise
zugute. Sozialpolitisch erwünschte Wirkungen können davon
ausgehen und gehen davon aus. Unter den Begriff der Sozialpolitik
im Sinne dieses Buches fallen diese Betätigungsarten aber meist nicht.
Ihr Wert wird dadurch nicht im geringsten vermindert; man kann
eben nicht alles lediglich unter dem sozialpolitischen Gesichtswinkel
betrachten. Wenn für viele derartige gemeinnützige Veranstaltungen
der Gemeinden in manchen Programmen des „Gemeindesozialismus“
grundsätzlich Unentgeltlichkeit der Benutzung gefordert wird, so ist
das vom sozialpolitischen Standpunkt aus durchaus nicht immer zu
befürworten, und nicht selten nehmen die Veranstaltungen dadurch
den Charakter entweder reiner Wohltätigkeitsakte oder sozialistischer
Experimente an. Beides hat mit der Sozialpolitik an sich nichts zu
tun. Soweit es sich um Leistungen wirtschaftlicher Unternehmungen