Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

454  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

Hinterbliebenen  gewährleistet  ist.  Auch  manche  sonstigen  Verbesserungen ­
  der  Lage  und  Haltung  der  städtischen  Arbeiter  verdienen  Erwähnung, ­
  z.  B.  Urlaubsgewährung  mit  voller  Lohnzahlung,  Fortzahlung
des  Lohnes  bei  militärischen  Übungen  usw.  Mit  den  schon  in  Kapitel  8
berührten  lohnpolitischen  Maßnahmen  der  Gemeinden  trägt  das  alles
ohne  Frage  dazu  bei,  die  Lebenslage  der  städtischen  Arbeiter  günstiger
zu  gestalten.
Die  Privatindustrie  hat  in  verschiedenen  Beziehungen  schon  dem
damit  gegebenen  Vorbild  näherzukommen  gesucht.  Auf  dem  besonders ­
  wichtigen  Gebiet  der  Ergänzung  der  reichsgesetzlichen  Altersund ­
  Invalidenversicherung  durch  Ruhegehalt  und  Witwen-  und  Waisengeld ­
  aber  ist  es  der  Privatindustrie  viel  schwerer,  ähnlich  vorzugehen, ­
  weil  ihr  Bestand  nicht  die  gleiche  Garantie  der  Dauer  hat,
wie  derjenige  der  Gemeinde.  Die  Wege,  die  von  der  Privatindustrie
zum  gleichen  Ziele  eingeschlagen  werden  müssen,  sind  deshalb  oft
viel  umständlicher,  und  der  Erfolg  ist  oft  viel  weniger  gesichert.
Gleichwohl  hat  die  besprochene  Sicherstellung  der  städtischen  Arbeiter
auch  für  die  sonstige  Arbeiterschaft  große  Bedeutung,  weil  sie  dem
bei  vielen  Unternehmern  lebendigen  Streben,  dem  Arbeiter  für  seine
und  der  Seinen  Zukunft  eine  Sicherheit  zu  bieten,  weitere  Nahrung
und  Anregung  zuführt.
Daß  die  Selbstverwaltungskörper  durch  ihre  Lieferungsausschreibungen ­
  auch  für  andere  als  ihre  eigenen  Arbeiter  manche  Verbesserung ­
  herbeiführen  können,  ist  schon  dargelegt.  Im  übrigen
kommt  die  Arbeit  der  Gemeinden  in  bezug  auf  öffentliche  Gesundheitspflege, ­
  Bereithaltung  von  Gelände  für  Schrebergärten  (Laubenkolonien),
Unterrichtswesen,  Fürsorge  für  Ernährung  von  Schulkindern,  Volksbibliotheken, ­
  Lesehallen,  Volksbäder,  Volksgärten,  Volkstheater,  Volkskonzerte ­
  und  vieles  andere,  das  in  gut  geleiteten  Gemeinden  heut  geleistet ­
  wird,  auch  dem  Arbeiterstande  und  ihm  oft  sogar  vorzugsweise ­
  zugute.  Sozialpolitisch  erwünschte  Wirkungen  können  davon
ausgehen  und  gehen  davon  aus.  Unter  den  Begriff  der  Sozialpolitik
im  Sinne  dieses  Buches  fallen  diese  Betätigungsarten  aber  meist  nicht.
Ihr  Wert  wird  dadurch  nicht  im  geringsten  vermindert;  man  kann
eben  nicht  alles  lediglich  unter  dem  sozialpolitischen  Gesichtswinkel
betrachten.  Wenn  für  viele  derartige  gemeinnützige  Veranstaltungen
der  Gemeinden  in  manchen  Programmen  des  „Gemeindesozialismus“
grundsätzlich  Unentgeltlichkeit  der  Benutzung  gefordert  wird,  so  ist
das  vom  sozialpolitischen  Standpunkt  aus  durchaus  nicht  immer  zu
befürworten,  und  nicht  selten  nehmen  die  Veranstaltungen  dadurch
den  Charakter  entweder  reiner  Wohltätigkeitsakte  oder  sozialistischer
Experimente  an.  Beides  hat  mit  der  Sozialpolitik  an  sich  nichts  zu
tun.  Soweit  es  sich  um  Leistungen  wirtschaftlicher  Unternehmungen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.