Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

454 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw. 
Hinterbliebenen gewährleistet ist. Auch manche sonstigen Verbesse 
rungen der Lage und Haltung der städtischen Arbeiter verdienen Er 
wähnung, z. B. Urlaubsgewährung mit voller Lohnzahlung, Fortzahlung 
des Lohnes bei militärischen Übungen usw. Mit den schon in Kapitel 8 
berührten lohnpolitischen Maßnahmen der Gemeinden trägt das alles 
ohne Frage dazu bei, die Lebenslage der städtischen Arbeiter günstiger 
zu gestalten. 
Die Privatindustrie hat in verschiedenen Beziehungen schon dem 
damit gegebenen Vorbild näherzukommen gesucht. Auf dem be 
sonders wichtigen Gebiet der Ergänzung der reichsgesetzlichen Alters 
und Invalidenversicherung durch Ruhegehalt und Witwen- und Waisen 
geld aber ist es der Privatindustrie viel schwerer, ähnlich vorzu 
gehen, weil ihr Bestand nicht die gleiche Garantie der Dauer hat, 
wie derjenige der Gemeinde. Die Wege, die von der Privatindustrie 
zum gleichen Ziele eingeschlagen werden müssen, sind deshalb oft 
viel umständlicher, und der Erfolg ist oft viel weniger gesichert. 
Gleichwohl hat die besprochene Sicherstellung der städtischen Arbeiter 
auch für die sonstige Arbeiterschaft große Bedeutung, weil sie dem 
bei vielen Unternehmern lebendigen Streben, dem Arbeiter für seine 
und der Seinen Zukunft eine Sicherheit zu bieten, weitere Nahrung 
und Anregung zuführt. 
Daß die Selbstverwaltungskörper durch ihre Lieferungsaus 
schreibungen auch für andere als ihre eigenen Arbeiter manche Ver 
besserung herbeiführen können, ist schon dargelegt. Im übrigen 
kommt die Arbeit der Gemeinden in bezug auf öffentliche Gesundheits 
pflege, Bereithaltung von Gelände für Schrebergärten (Laubenkolonien), 
Unterrichtswesen, Fürsorge für Ernährung von Schulkindern, Volks 
bibliotheken, Lesehallen, Volksbäder, Volksgärten, Volkstheater, Volks 
konzerte und vieles andere, das in gut geleiteten Gemeinden heut ge 
leistet wird, auch dem Arbeiterstande und ihm oft sogar vorzugs 
weise zugute. Sozialpolitisch erwünschte Wirkungen können davon 
ausgehen und gehen davon aus. Unter den Begriff der Sozialpolitik 
im Sinne dieses Buches fallen diese Betätigungsarten aber meist nicht. 
Ihr Wert wird dadurch nicht im geringsten vermindert; man kann 
eben nicht alles lediglich unter dem sozialpolitischen Gesichtswinkel 
betrachten. Wenn für viele derartige gemeinnützige Veranstaltungen 
der Gemeinden in manchen Programmen des „Gemeindesozialismus“ 
grundsätzlich Unentgeltlichkeit der Benutzung gefordert wird, so ist 
das vom sozialpolitischen Standpunkt aus durchaus nicht immer zu 
befürworten, und nicht selten nehmen die Veranstaltungen dadurch 
den Charakter entweder reiner Wohltätigkeitsakte oder sozialistischer 
Experimente an. Beides hat mit der Sozialpolitik an sich nichts zu 
tun. Soweit es sich um Leistungen wirtschaftlicher Unternehmungen
	        
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