456 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
Der private Unternehmer betreibt sein Unternehmen naturgemäß
zu Erwerbszwecken. Nur deshalb nimmt er die Arbeit und Ver
antwortung und stete Sorge auf sich, die mit der Leitung des Unter
nehmens verbunden ist. Daraus folgt, daß er die Erreichung seines
Erwerbszweckes normalerweise in den Vordergrund stellt und stellen
muß. Damit ist aber nicht gesagt, daß der Unternehmer kein Interesse
daran hätte, in welcher Lage sich seine Arbeiter befinden. Im Gegen
teil, es ist für seinen Erwerbszweck selbst von der höchsten Be
deutung, daß sich seine Arbeiter guter und auskömmlicher Ver
hältnisse erfreuen. Von diesem Gesichtspunkt aus erscheint manche
sozialpolitische Maßnahme des Unternehmers zugleich als ein Mittel,
seine eigenen Interessen zu fördern. Daran ist oft zu Unrecht An
stoß genommen worden. Es handelt sich in solchen Fällen im Grunde nur
darum, daß schließlich die Interessen von Unternehmer und Arbeiter
viel mehr Berührungspunkte haben, als von manchen Seiten heute
zugegeben wird. Dazu kommt, daß der Unternehmer naturgemäß
mehr Willigkeit zur Durchführung von Maßnahmen zeigt, die nicht
nur dem Arbeiter-, sondern auch dem Unternehmerinteresse förderlich
sind. Daß dabei die Gemeinsamkeit vieler Interessen der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer wahrnehmbar wird, ist aus allgemeinen Rücksichten
sehr erwünscht. Was man beanstanden könnte, wären demnach nur
solche Maßnahmen, die dem Arbeiter keinen wirklichen Vorteil bringen,
sondern nur dem Unternehmer nützen, aber in Formen gekleidet
werden, die ihnen den Anschein sozialpolitischer Betätigung geben.
Derartiges kommt gewiß vor. Aber es wird nicht selten auch aus
Mangel an Verständnis oder gutem Willen da vorausgesetzt, wo es
sich um einwandfreies Vorgehen handelt. Weiterhin gibt es nicht
wenige Maßnahmen, bei denen der Unternehmer ohne eigene Vorteile
Opfer im Interesse der Arbeiter auf sich nimmt. Sie nehmen zum
Teil den Charakter von Wohltätigkeitsakten an, sind aber auch oft
so eingerichtet, daß infolge der Mitbeteiligung der Arbeiter an Kosten
und Verwaltung der sozialpolitische Charakter gewahrt wird. Im
einen wie im anderen Falle werden sie vielfach nicht gebührend ge
würdigt. Die Vertreter der sozialistischen Mehrwertlehre sehen darin
nur eine teilweise Rückgabe des durch „Ausbeutung“ den Arbeitern
vorenthaltenen Arbeitsertrages, eine Auffassung, mit der eine wissen
schaftliche Auseinandersetzung längst als überflüssig gilt. Andere
suchen bei dem Unternehmer nicht humanitäre, sondern allerlei
egoistische Beweggründe. Man sollte mit solchen Urteilen vorsichtiger
sein, als es vielfach der Fall ist, um nicht Sinn und Neigung der
Unternehmer für eine derartige Betätigung einzuengen. Selbst wenn
das Streben, sich auszuzeichnen, die Aufmerksamkeit maßgebender
Kreise auf sich zu ziehen u. dgl. mehr, in manchen Fällen mitwirkt,