Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

456 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw. 
Der private Unternehmer betreibt sein Unternehmen naturgemäß 
zu Erwerbszwecken. Nur deshalb nimmt er die Arbeit und Ver 
antwortung und stete Sorge auf sich, die mit der Leitung des Unter 
nehmens verbunden ist. Daraus folgt, daß er die Erreichung seines 
Erwerbszweckes normalerweise in den Vordergrund stellt und stellen 
muß. Damit ist aber nicht gesagt, daß der Unternehmer kein Interesse 
daran hätte, in welcher Lage sich seine Arbeiter befinden. Im Gegen 
teil, es ist für seinen Erwerbszweck selbst von der höchsten Be 
deutung, daß sich seine Arbeiter guter und auskömmlicher Ver 
hältnisse erfreuen. Von diesem Gesichtspunkt aus erscheint manche 
sozialpolitische Maßnahme des Unternehmers zugleich als ein Mittel, 
seine eigenen Interessen zu fördern. Daran ist oft zu Unrecht An 
stoß genommen worden. Es handelt sich in solchen Fällen im Grunde nur 
darum, daß schließlich die Interessen von Unternehmer und Arbeiter 
viel mehr Berührungspunkte haben, als von manchen Seiten heute 
zugegeben wird. Dazu kommt, daß der Unternehmer naturgemäß 
mehr Willigkeit zur Durchführung von Maßnahmen zeigt, die nicht 
nur dem Arbeiter-, sondern auch dem Unternehmerinteresse förderlich 
sind. Daß dabei die Gemeinsamkeit vieler Interessen der Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer wahrnehmbar wird, ist aus allgemeinen Rücksichten 
sehr erwünscht. Was man beanstanden könnte, wären demnach nur 
solche Maßnahmen, die dem Arbeiter keinen wirklichen Vorteil bringen, 
sondern nur dem Unternehmer nützen, aber in Formen gekleidet 
werden, die ihnen den Anschein sozialpolitischer Betätigung geben. 
Derartiges kommt gewiß vor. Aber es wird nicht selten auch aus 
Mangel an Verständnis oder gutem Willen da vorausgesetzt, wo es 
sich um einwandfreies Vorgehen handelt. Weiterhin gibt es nicht 
wenige Maßnahmen, bei denen der Unternehmer ohne eigene Vorteile 
Opfer im Interesse der Arbeiter auf sich nimmt. Sie nehmen zum 
Teil den Charakter von Wohltätigkeitsakten an, sind aber auch oft 
so eingerichtet, daß infolge der Mitbeteiligung der Arbeiter an Kosten 
und Verwaltung der sozialpolitische Charakter gewahrt wird. Im 
einen wie im anderen Falle werden sie vielfach nicht gebührend ge 
würdigt. Die Vertreter der sozialistischen Mehrwertlehre sehen darin 
nur eine teilweise Rückgabe des durch „Ausbeutung“ den Arbeitern 
vorenthaltenen Arbeitsertrages, eine Auffassung, mit der eine wissen 
schaftliche Auseinandersetzung längst als überflüssig gilt. Andere 
suchen bei dem Unternehmer nicht humanitäre, sondern allerlei 
egoistische Beweggründe. Man sollte mit solchen Urteilen vorsichtiger 
sein, als es vielfach der Fall ist, um nicht Sinn und Neigung der 
Unternehmer für eine derartige Betätigung einzuengen. Selbst wenn 
das Streben, sich auszuzeichnen, die Aufmerksamkeit maßgebender 
Kreise auf sich zu ziehen u. dgl. mehr, in manchen Fällen mitwirkt,
	        
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