Object: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bevölkerung Irlands reduzierte sich in den folgenden Dezennien von 
über 8 Millionen auf 5 Millionen Einwohner. 
Ebenso entstand 1849—51 infolge mehrjähriger Missernten, be- 
sonders auch in Wein, in verschiedenen Teilen Badens, Würtembergs, 
Hessens, eine tiefgreifende Krisis in den Agrargegenden mit grosser 
Bodenzersplitterung, so dass sich die Regierungen veranlasst sahen, 
mit Staatsmitteln die Auswanderung zu organisieren und die Grund- 
stücke zusammenzulegen, die von ihren Besitzern verlassen werden 
mussten, um wieder geordnete Zustände herzustellen. 
Parzellenwirt- Ganz anders liegen die Verhältnisse in Industriegegenden und 
schaft in In- in der Nähe von grösseren Städten. Hier wird die Parzellierung auch 
Justriegegend. ;p sehr kleine Stücke noch nicht von Nachteil sein, wenn kleine Hand- 
werker, besonders Arbeiter, kleine Stücke erwerben, um darauf nebenbei 
Gartenbau zu treiben. Hierdurch wird nicht nur die höchste Ver- 
wertung des Grund und Bodens erzielt, sondern viel höher ist zu ver- 
anschlagen, dass die betreffenden Inhaber darauf Gelegenheit finden, 
in frischer Luft eine Abwechslung in der Arbeitsthätigkeit zu gewinnen, 
die erfrischend auf Geist und Körper einwirkt. Je mehr die Arbeits- 
zeit in den Fabriken abgekürzt wird, um so wichtiger wird eine solche 
Ergänzung sein, da die Arbeitskraft dann entsprechend mehr verwertet 
werden kann. Je mehr die Fabriken ferner sich auf das Land ziehen, 
ım sO leichter wird es sich durchführen lassen, dass die Arbeiter ein 
Stückchen Land erwerben, und das wird als ein wesentlicher Fortschritt 
ınzusehen sein. Es tritt das weitere Moment hinzu, welches bereits 
erwähnt wurde, dass durch den Besitz von Grund und Boden dann 
lie Arbeiter von selbst Verständnis für die Bedeutung des Privateigen- 
tums, Anhänglichkeit an die Scholle gewinnen, von sozialistischen 
Utopien zurückkommen und eine gesunde Lebensauffassung und Beur- 
;eilung des Staatswesens erlangen werden. 
Wo überhaupt eine sehr intensive Wirtschaft bei hohem Werte 
les Grund und Bodens vorliegt, wird die Parzellenwirtschaft für alle 
Fälle eine weiter gehende Berechtigung haben; so z. B. in Wein- und 
artenbaudistrikten, wie das am Rhein vielfach zu beobachten ist. Auf 
der anderen Seite hat man Gelegenheit in der Umgegend der Fabrik- 
städte trotz sonstiger Missstände und Armut das günstige Ergebnis der 
Parzellenwirtschaft zu beobachten. 
Zwischen jenen Extremen steht der Bauer, der uns allerdings in 
sehr verschiedener Form entgegentritt, insbesondere nach der Grösse 
der von ihm bewirtschafteten Fläche. - 
Unter Bauer überhaupt versteht man den ländlichen Besitzer, der 
zenügend Land hat, um sich und seine Familie von der Scholle aus- 
reichend zu ernähren und darauf volle Beschäftigung zu finden, der 
also keinen anderen Nebenverdienst gebraucht, wenn er ihn auch ab 
and zu eventuell in Fuhren etc. findet. Es ist dies die untere Grenze, 
Ist der kleine Grundbesitzer genötigt, Nebenbeschäftigung und Neben- 
verdienst zur Unterhaltung zu suchen, so hört er auf, Bauer zu sein. 
Er wird Hausbesitzer, Kossäthe, Parzelleneigentümer. 
Die obere Grenze für den mittleren oder bäuerlichen Besitz liegt 
da, wo der Inhaber nicht mehr mit seinen Arbeitern gemeinsam thätig 
ist, nicht selbst die Hand an den Pflug legt, was die Voraussetzung 
für den Bauern ist; während man von einem Gutsbesitzer spricht,
	        
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