18. Kapitel. Die Privatbeamten.
501
Kritik vielfach als zu schwerfällig bezeichnet worden. Auf der an
deren Seite hat der Entwurf namentlich bald nach seinem Erscheinen
vielfach eine lebhafte Anerkennung gefunden.
In der Kommissionsberatung hat der Entwurf mehrfache Ände
rungen erfahren. Die wichtigste ist die Vermehrung der Lohnklassen
und infolgedessen die reichere
Gliederung
der Renten.
Die Kom-
mission sieht vor:
Jaliresbezüge
Invalidenrente
Altersrente
Witwenrente
Lohnklasse I 600— 900 Kr.
450 Kr.
675 Kr.
225 Kr.
„ II über 900—1200 „
600 „
900 „
300 „
„ III ,. 1200-1800 „
750 „
1125 „
375 „
„ IV „ 1800—2400 „
900 „
1350 „
450 „
„ V „ 2400—3000 „
1050 „
1575 „
525 „
„ VI „ 3000
1200 „
1800 „
600 „
Diese Regelung bedeutet für die Angehörigen der Lohnklassen I
III und V eine Verschlechterung gegenüber dem Entwurf.
Der österreichische Entwurf ist noch nicht Gesetz geworden, und
seine Aussichten sind noch nicht zu übersehen. Er ist aber das Signal
geworden für eine lebhafte Bewegung auf Pensions- und Reliktenver-
sorgung der Privatbeamten in anderen Ländern, wie Frankreich, Bel
gien, Holland, vor allem aber zu einer Verschärfung der schon vorher
vorhandenen, aber wenig hervorgetretenen gleichartigen Bestrebungen
in Deutschland. Eine erhebliche Zahl vorhandener Vereine und neuer,
besonders zum Zweck der Agitation für den Gedanken geschaffener
Organisationen hat sich der Frage angenommen. Am 1. Dezember
1901 bildeten die beteiligten Organe in Hannover einen Hauptausschuß,
der den Mittelpunkt der ganzen Bewegung darstellt. Neuerdings machen
sich Bestrebungen nach einem zweiten Sammelpunkt in Gestalt eines
„Pensionsbundes“ geltend. Auch internationale Beziehungen sind an
geknüpft. Am 19., 20. und 21. September 1903 fand in Brüssel ein in
ternationaler Privatbeamtenkongreß statt, dessen Ergebnisse freilich
nicht besonders hoch zu bewerten sind; im Jahre 1905 soll ein weiterer
Kongreß in London folgen. Da die praktische Lösung der Frage nur
im Anschluß an die besonderen Verhältnisse jedes einzelnen Landes
erfolgen könnte, soweit sie überhaupt möglich ist, so haben die Ver
handlungen internationaler Privatbeamtenkongresse mehr eine agita
torische und aufklärende Bedeutung.
Die deutsche Bewegung hatte anfangs einen leidenschaftlichen
Charakter. Man schien zu vergessen, daß in Österreich nur ein
Entwurf, aber kein Gesetz vorlag, und daß die Übertragung des
Entwurfs auf die deutschen Verhältnisse nicht ohne weiteres möglich
ist. Auch glaubte man anscheinend vielfach, daß sich das Ziel der
Bewegung rasch und leicht verwirklichen lassen würde. Wer zur
Ruhe und Besonnenheit und zur sorgfältigen Prüfung und Feststellung