Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

18. Kapitel. Die Privatbeamten. 
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Kritik vielfach als zu schwerfällig bezeichnet worden. Auf der an 
deren Seite hat der Entwurf namentlich bald nach seinem Erscheinen 
vielfach eine lebhafte Anerkennung gefunden. 
In der Kommissionsberatung hat der Entwurf mehrfache Ände 
rungen erfahren. Die wichtigste ist die Vermehrung der Lohnklassen 
und infolgedessen die reichere 
Gliederung 
der Renten. 
Die Kom- 
mission sieht vor: 
Jaliresbezüge 
Invalidenrente 
Altersrente 
Witwenrente 
Lohnklasse I 600— 900 Kr. 
450 Kr. 
675 Kr. 
225 Kr. 
„ II über 900—1200 „ 
600 „ 
900 „ 
300 „ 
„ III ,. 1200-1800 „ 
750 „ 
1125 „ 
375 „ 
„ IV „ 1800—2400 „ 
900 „ 
1350 „ 
450 „ 
„ V „ 2400—3000 „ 
1050 „ 
1575 „ 
525 „ 
„ VI „ 3000 
1200 „ 
1800 „ 
600 „ 
Diese Regelung bedeutet für die Angehörigen der Lohnklassen I 
III und V eine Verschlechterung gegenüber dem Entwurf. 
Der österreichische Entwurf ist noch nicht Gesetz geworden, und 
seine Aussichten sind noch nicht zu übersehen. Er ist aber das Signal 
geworden für eine lebhafte Bewegung auf Pensions- und Reliktenver- 
sorgung der Privatbeamten in anderen Ländern, wie Frankreich, Bel 
gien, Holland, vor allem aber zu einer Verschärfung der schon vorher 
vorhandenen, aber wenig hervorgetretenen gleichartigen Bestrebungen 
in Deutschland. Eine erhebliche Zahl vorhandener Vereine und neuer, 
besonders zum Zweck der Agitation für den Gedanken geschaffener 
Organisationen hat sich der Frage angenommen. Am 1. Dezember 
1901 bildeten die beteiligten Organe in Hannover einen Hauptausschuß, 
der den Mittelpunkt der ganzen Bewegung darstellt. Neuerdings machen 
sich Bestrebungen nach einem zweiten Sammelpunkt in Gestalt eines 
„Pensionsbundes“ geltend. Auch internationale Beziehungen sind an 
geknüpft. Am 19., 20. und 21. September 1903 fand in Brüssel ein in 
ternationaler Privatbeamtenkongreß statt, dessen Ergebnisse freilich 
nicht besonders hoch zu bewerten sind; im Jahre 1905 soll ein weiterer 
Kongreß in London folgen. Da die praktische Lösung der Frage nur 
im Anschluß an die besonderen Verhältnisse jedes einzelnen Landes 
erfolgen könnte, soweit sie überhaupt möglich ist, so haben die Ver 
handlungen internationaler Privatbeamtenkongresse mehr eine agita 
torische und aufklärende Bedeutung. 
Die deutsche Bewegung hatte anfangs einen leidenschaftlichen 
Charakter. Man schien zu vergessen, daß in Österreich nur ein 
Entwurf, aber kein Gesetz vorlag, und daß die Übertragung des 
Entwurfs auf die deutschen Verhältnisse nicht ohne weiteres möglich 
ist. Auch glaubte man anscheinend vielfach, daß sich das Ziel der 
Bewegung rasch und leicht verwirklichen lassen würde. Wer zur 
Ruhe und Besonnenheit und zur sorgfältigen Prüfung und Feststellung
	        
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