Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

18.  Kapitel.  Die  Privatbeamten.

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Kritik  vielfach  als  zu  schwerfällig  bezeichnet  worden.  Auf  der  anderen ­
  Seite  hat  der  Entwurf  namentlich  bald  nach  seinem  Erscheinen
vielfach  eine  lebhafte  Anerkennung  gefunden.
In  der  Kommissionsberatung  hat  der  Entwurf  mehrfache  Änderungen ­
  erfahren.  Die  wichtigste  ist  die  Vermehrung  der  Lohnklassen

und  infolgedessen  die  reichere

Gliederung

der  Renten.

Die  Kommission

  sieht  vor:

Jaliresbezüge

Invalidenrente

Altersrente

Witwenrente

Lohnklasse  I  600—  900  Kr.

450  Kr.

675  Kr.

225  Kr.

„  II  über  900—1200  „

600  „

900  „

300  „

„  III  ,.  1200-1800  „

750  „

1125  „

375  „

„  IV  „  1800—2400  „

900  „

1350  „

450  „

„  V  „  2400—3000  „

1050  „

1575  „

525  „

„  VI  „  3000

1200  „

1800  „

600  „

Diese  Regelung  bedeutet  für  die  Angehörigen  der  Lohnklassen  I
III  und  V  eine  Verschlechterung  gegenüber  dem  Entwurf.
Der  österreichische  Entwurf  ist  noch  nicht  Gesetz  geworden,  und
seine  Aussichten  sind  noch  nicht  zu  übersehen.  Er  ist  aber  das  Signal
geworden  für  eine  lebhafte  Bewegung  auf  Pensions-  und  Reliktenversorgung
  der  Privatbeamten  in  anderen  Ländern,  wie  Frankreich,  Belgien, ­
  Holland,  vor  allem  aber  zu  einer  Verschärfung  der  schon  vorher
vorhandenen,  aber  wenig  hervorgetretenen  gleichartigen  Bestrebungen
in  Deutschland.  Eine  erhebliche  Zahl  vorhandener  Vereine  und  neuer,
besonders  zum  Zweck  der  Agitation  für  den  Gedanken  geschaffener
Organisationen  hat  sich  der  Frage  angenommen.  Am  1.  Dezember
1901  bildeten  die  beteiligten  Organe  in  Hannover  einen  Hauptausschuß,
der  den  Mittelpunkt  der  ganzen  Bewegung  darstellt.  Neuerdings  machen
sich  Bestrebungen  nach  einem  zweiten  Sammelpunkt  in  Gestalt  eines
„Pensionsbundes“  geltend.  Auch  internationale  Beziehungen  sind  angeknüpft. ­
  Am  19.,  20.  und  21.  September  1903  fand  in  Brüssel  ein  internationaler ­
  Privatbeamtenkongreß  statt,  dessen  Ergebnisse  freilich
nicht  besonders  hoch  zu  bewerten  sind;  im  Jahre  1905  soll  ein  weiterer
Kongreß  in  London  folgen.  Da  die  praktische  Lösung  der  Frage  nur
im  Anschluß  an  die  besonderen  Verhältnisse  jedes  einzelnen  Landes
erfolgen  könnte,  soweit  sie  überhaupt  möglich  ist,  so  haben  die  Verhandlungen ­
  internationaler  Privatbeamtenkongresse  mehr  eine  agitatorische ­
  und  aufklärende  Bedeutung.
Die  deutsche  Bewegung  hatte  anfangs  einen  leidenschaftlichen
Charakter.  Man  schien  zu  vergessen,  daß  in  Österreich  nur  ein
Entwurf,  aber  kein  Gesetz  vorlag,  und  daß  die  Übertragung  des
Entwurfs  auf  die  deutschen  Verhältnisse  nicht  ohne  weiteres  möglich
ist.  Auch  glaubte  man  anscheinend  vielfach,  daß  sich  das  Ziel  der
Bewegung  rasch  und  leicht  verwirklichen  lassen  würde.  Wer  zur
Ruhe  und  Besonnenheit  und  zur  sorgfältigen  Prüfung  und  Feststellung
            
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