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einem natürlichen Erliegen des Bergbaues nicht berechtigt, da
es hierbei die Pflicht der Gemeinden wäre, sich auf die neuen
Verhältnisse einzurichten.
Und wie steht es mit den durch die Stilllegungen betroffenen
Arbeitern ?
Einmal kann bei einem natürlichen Erliegen des Bergbaues
die Forderung, die Arbeiter unter allen Umständen zu beschäfti
gen, gar nicht aufrecht erhalten werden. Denn es sind nach und
nach im Süden des Ruhrbezirkes schon manche Zechen stillge
legt und die Arbeiter haben neue Beschäftigung gefunden 1 ).
Nun sind allgemein im Süden des Ruhrbezirkes die Löhne
niedriger als im Norden, wohin der Bergbau allmählich wandert.
Das Interesse der Arbeiter ist aber durchaus an hohe Löhne ge
knüpft, und so bestände die Möglichkeit, die Arbeiter, die im Sü
den durch die Stilllegungen frei werden und deren Zahl relativ ge
ring ist, auf anderen Gruben zu beschäftigen. Die Möglichkeit
dazu dürfte bei dem ständigen Arbeitermangel nicht schwer sein.
Diesen Ausführungen steht jedoch manches entgegen, was bei
einer oft plötzlichen Katastrophe gewiss gerade die Uebergangszeit
Arbeitern wie auch kleinen Gewerbetreibenden in den betroffenen
Gemeinden hart macht. So besitzen z. B. im Süden die Berg
leute ein eigenes Heim, etwas Land, das ihnen die Heimat be
sonders lieb macht. Sie können obendrein, was den Jungen mög
lich ist, die Arbeit in »den heissen Löchern« im Norden nicht
mehr ertragen lernen. Diesen Arbeitern sucht man durch Er
richtung von Arbeiterzügen Arbeitsgelegenheit auf benachbarten
noch betriebenen Zechen zu geben. Dass andere Industrien z. B.
die benachbarte Textilindustrie näher an oder in die verlassenen
Gebiete rückt, wie bis jetzt in früherer Zeit zu bemerken war, ist
möglich, dauert jedoch längere Zeit und würde dann nur für die
Jugend in Betracht kommen.
Man sieht, dass, auch von den vielen persönlichen Klagen 2 )
abgesehen, solche schnell aufeinander folgenden Ausserbetrieb-
sammelte also für diese Eventualität 290 000 M. an (mit Entgegenkommen der Zeche)
und hat nun jährlich an Zinsen 10—11 000 M. (Weidtmann 1. c. 8. 9).
1) Weidtmann (vgl. Beilage zu »Glückauf« Nr. 26 vom 25. Juni 1905) nennt
aus »früherer Zeit« (vor dem neuen Syndikatsvertrage) 18 aus dem Ruhrgebiete.
2) Vgl. die Interpellation der Abgg. Stölzel und Brust betreffend die Behand
lung der kleinen Zechen im Ruhrrevier durch das Kohlensyndikat. 54. Sitz, des
Preuss. Abg.Hauses 16. April 1904.