Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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einem natürlichen Erliegen des Bergbaues nicht berechtigt, da 
es hierbei die Pflicht der Gemeinden wäre, sich auf die neuen 
Verhältnisse einzurichten. 
Und wie steht es mit den durch die Stilllegungen betroffenen 
Arbeitern ? 
Einmal kann bei einem natürlichen Erliegen des Bergbaues 
die Forderung, die Arbeiter unter allen Umständen zu beschäfti 
gen, gar nicht aufrecht erhalten werden. Denn es sind nach und 
nach im Süden des Ruhrbezirkes schon manche Zechen stillge 
legt und die Arbeiter haben neue Beschäftigung gefunden 1 ). 
Nun sind allgemein im Süden des Ruhrbezirkes die Löhne 
niedriger als im Norden, wohin der Bergbau allmählich wandert. 
Das Interesse der Arbeiter ist aber durchaus an hohe Löhne ge 
knüpft, und so bestände die Möglichkeit, die Arbeiter, die im Sü 
den durch die Stilllegungen frei werden und deren Zahl relativ ge 
ring ist, auf anderen Gruben zu beschäftigen. Die Möglichkeit 
dazu dürfte bei dem ständigen Arbeitermangel nicht schwer sein. 
Diesen Ausführungen steht jedoch manches entgegen, was bei 
einer oft plötzlichen Katastrophe gewiss gerade die Uebergangszeit 
Arbeitern wie auch kleinen Gewerbetreibenden in den betroffenen 
Gemeinden hart macht. So besitzen z. B. im Süden die Berg 
leute ein eigenes Heim, etwas Land, das ihnen die Heimat be 
sonders lieb macht. Sie können obendrein, was den Jungen mög 
lich ist, die Arbeit in »den heissen Löchern« im Norden nicht 
mehr ertragen lernen. Diesen Arbeitern sucht man durch Er 
richtung von Arbeiterzügen Arbeitsgelegenheit auf benachbarten 
noch betriebenen Zechen zu geben. Dass andere Industrien z. B. 
die benachbarte Textilindustrie näher an oder in die verlassenen 
Gebiete rückt, wie bis jetzt in früherer Zeit zu bemerken war, ist 
möglich, dauert jedoch längere Zeit und würde dann nur für die 
Jugend in Betracht kommen. 
Man sieht, dass, auch von den vielen persönlichen Klagen 2 ) 
abgesehen, solche schnell aufeinander folgenden Ausserbetrieb- 
sammelte also für diese Eventualität 290 000 M. an (mit Entgegenkommen der Zeche) 
und hat nun jährlich an Zinsen 10—11 000 M. (Weidtmann 1. c. 8. 9). 
1) Weidtmann (vgl. Beilage zu »Glückauf« Nr. 26 vom 25. Juni 1905) nennt 
aus »früherer Zeit« (vor dem neuen Syndikatsvertrage) 18 aus dem Ruhrgebiete. 
2) Vgl. die Interpellation der Abgg. Stölzel und Brust betreffend die Behand 
lung der kleinen Zechen im Ruhrrevier durch das Kohlensyndikat. 54. Sitz, des 
Preuss. Abg.Hauses 16. April 1904.
	        
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