Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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einem  natürlichen  Erliegen  des  Bergbaues  nicht  berechtigt,  da
es  hierbei  die  Pflicht  der  Gemeinden  wäre,  sich  auf  die  neuen
Verhältnisse  einzurichten.
Und  wie  steht  es  mit  den  durch  die  Stilllegungen  betroffenen
Arbeitern  ?
Einmal  kann  bei  einem  natürlichen  Erliegen  des  Bergbaues
die  Forderung,  die  Arbeiter  unter  allen  Umständen  zu  beschäftigen, ­
  gar  nicht  aufrecht  erhalten  werden.  Denn  es  sind  nach  und
nach  im  Süden  des  Ruhrbezirkes  schon  manche  Zechen  stillgelegt ­
  und  die  Arbeiter  haben  neue  Beschäftigung  gefunden 1 ).
Nun  sind  allgemein  im  Süden  des  Ruhrbezirkes  die  Löhne
niedriger  als  im  Norden,  wohin  der  Bergbau  allmählich  wandert.
Das  Interesse  der  Arbeiter  ist  aber  durchaus  an  hohe  Löhne  geknüpft, ­
  und  so  bestände  die  Möglichkeit,  die  Arbeiter,  die  im  Süden ­
  durch  die  Stilllegungen  frei  werden  und  deren  Zahl  relativ  gering ­
  ist,  auf  anderen  Gruben  zu  beschäftigen.  Die  Möglichkeit
dazu  dürfte  bei  dem  ständigen  Arbeitermangel  nicht  schwer  sein.
Diesen  Ausführungen  steht  jedoch  manches  entgegen,  was  bei
einer  oft  plötzlichen  Katastrophe  gewiss  gerade  die  Uebergangszeit
Arbeitern  wie  auch  kleinen  Gewerbetreibenden  in  den  betroffenen
Gemeinden  hart  macht.  So  besitzen  z.  B.  im  Süden  die  Bergleute ­
  ein  eigenes  Heim,  etwas  Land,  das  ihnen  die  Heimat  besonders ­
  lieb  macht.  Sie  können  obendrein,  was  den  Jungen  möglich ­
  ist,  die  Arbeit  in  »den  heissen  Löchern«  im  Norden  nicht
mehr  ertragen  lernen.  Diesen  Arbeitern  sucht  man  durch  Errichtung ­
  von  Arbeiterzügen  Arbeitsgelegenheit  auf  benachbarten
noch  betriebenen  Zechen  zu  geben.  Dass  andere  Industrien  z.  B.
die  benachbarte  Textilindustrie  näher  an  oder  in  die  verlassenen
Gebiete  rückt,  wie  bis  jetzt  in  früherer  Zeit  zu  bemerken  war,  ist
möglich,  dauert  jedoch  längere  Zeit  und  würde  dann  nur  für  die
Jugend  in  Betracht  kommen.
Man  sieht,  dass,  auch  von  den  vielen  persönlichen  Klagen 2 )
abgesehen,  solche  schnell  aufeinander  folgenden  Ausserbetriebsammelte

  also  für  diese  Eventualität  290  000  M.  an  (mit  Entgegenkommen  der  Zeche)
und  hat  nun  jährlich  an  Zinsen  10—11  000  M.  (Weidtmann  1.  c.  8.  9).
1)  Weidtmann  (vgl.  Beilage  zu  »Glückauf«  Nr.  26  vom  25.  Juni  1905)  nennt
aus  »früherer  Zeit«  (vor  dem  neuen  Syndikatsvertrage)  18  aus  dem  Ruhrgebiete.
2)  Vgl.  die  Interpellation  der  Abgg.  Stölzel  und  Brust  betreffend  die  Behandlung ­
  der  kleinen  Zechen  im  Ruhrrevier  durch  das  Kohlensyndikat.  54.  Sitz,  des
Preuss.  Abg.Hauses  16.  April  1904.
            
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