Object: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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führung neuer „Tragsteuern“. Ist der Einzelhaushalt schon durch 
die Einkommensteuer (imposta di ricchezza mobile) bis zu 20 °/ 0 seiner 
Einkünfte belastet, hat der Grundbesitzer schon vielfach über ein 
Drittel seines Einkommens an Staat, Provinz und Gemeinde zu zahlen, 
so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die auf den 
direkten Quellen beruhende steuerliche Leistungsfähigkeit der Be 
völkerung schon vielfach bis aufs äußerste angespannt ist und eine 
noch viel stärkere Anspannung zu ganz unerträglichen Verhältnissen 
führen müßte. In Italien ist eben die Kapitalbildung noch nicht so 
weit fortgeschritten, daß sich eine Art saturierter Besitz in weiteren 
Volksschichten geltend macht, d. h. wo genug entbehrliches Einkommen 
und Vermögen vorhanden ist, um den öffentlichen Haushalt mit seinem 
stark steigenden Ausgabebedarf ganz vorwiegend auf die direkte Be 
steuerung zu stellen. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß ein 
Staat, der sozial, wirtschaftlich und politisch mit starkem Impulse 
nach oben strebt, namentlich in raschem Tempo vom Agrar- zum In 
dustrie- und Handelsstaat fortschreitet, der indirekten Steuern, be 
sonders der auf den Massenkonsum, in ausgedehntem Maße bedarf, 
um seine stark steigenden Ausgaben zu decken. Jedes Land will 
auch in steuerlicher Hinsicht nach seinen ihm eigenen Verhältnissen 
beurteilt und gewürdigt werden. 
2. Reformvorschläge in bezug auf den 
dazio di consumo. 
Daß der Oktroi in besonderem Maße die Aufmerksamkeit der 
Politiker wie der Fachgelehrten auf sich lenkte und lenkt, ist leicht 
begreiflich. Berührt er doch stark die Interessen der breiten Massen 
des Volkes. Verschieden sind die Hauptziele der Reformbestrebungen. 
Die einen wollen nur einige Verbesserungen in der technischen Durch 
führung der Verbrauchsbesteuerung, die anderen gehen in ihrer For 
derung bis zur völligen Abschaffung des Oktroisystems. Namentlich 
ist die Frage, wie bezüglich der Zuschläge zu den direkten Staats 
steuern, wiederholt erörtert, ob das bisherige System der Gemeinde 
zuschläge zu dem staatlichen dazio consumo beibehalten oder ob er 
für den Staat wie für die Gemeinden verselbständigt werden soll. 
Man will ferner den Oktroi bis auf die Besteuerung von Wein und 
Fleisch, im wesentlichen, abschaffen und diese dafür durch eine 
Reform ergiebiger machen.' Dabei sollte die Getränkesteuer dem 
Staate ausschließlich Vorbehalten bleiben.
	        
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