Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Die Vorteile des Gesetzes des zunehmenden Ertrages, wie wir 
sie bis jetzt analysiert haben, haben nun mit gesetzlicher Not 
wendigkeit dahin gedrängt, in die Erscheinung zu treten. Heisst 
doch kapitalistische Wirtschaft E rw erb s Wirtschaft. 
Die wichtigste äussere Erscheinungsform, gleichsam die In 
korporation des Gesetzes, ist die im Laufe der Zeiten beim Stein 
kohlenbergbau eingetretene Konzentration des technischen 
Betriebes. 
Im Jahre 1862 waren beim preussischen Steinkohlenbergbau 
434, im Jahre 1902 nur 272 Werke im Betriebe. Wie gross die 
auf die einzelne Grube in verschiedenen Gebieten entfallende Förder 
menge ist, zeigen folgende Zahlen 1 ): 
Es kamen durchschnittlich auf 1 Grube in t in 
Saargebiet 
Oberschlesien 
Ruhr 
Niederschlesien 
Aachen 
1882 
428 552 
99 892 
137 00S 
64 506 
70 357 
1902 
736 281 
437 239 
357 479 
285 605 
153 237 
+ % 
71 
337 
160 
372 
H7 
Somit entfällt auf eine Grube im Saargebiete die grösste För 
derung. In diesem Gebiete ist eigentlich nur ein Steinkohlen 
bergbauunternehmer : der preussische Staat, der hier konzentriert 
und planmässig wie ein Trust wirtschaftet. Sodann folgt Ober 
schlesien, wo die starke prozentuale Steigerung zu beachten ist. 
Es ist das Gebiet, in dem von jeher die gemischten Werke vor 
herrschten. Es folgt das Ruhrgebiet, was unten noch näher be 
handelt wird, und darauf Niederschlesien mit der grössten Steige 
rung. Aachen mit den wenigen unter schwierigen Verhältnissen 
bauenden Zechen bildet den Schluss. 
Im Jahre 1792 waren in der Mark 154 Gruben im Betriebe, 
sie förderten 176 676 t, d. i. pro Grube 1147 t. 
Im ganzen O.B.B. Dortmund 1 2 ) betrug die Zahl der betriebe 
nen Steinkohlenbergwerke 
1850: 203 1903: 166 
die Förderung pro betriebenes Werk in 1000 t 
1850: 9,8 1903: 389,7. 
Speziell im Ruhrgebiete 3 ) betrug 1850 die Förderung 1,5 Mill. t, 
1) Vgl. dafür die betr. Jahrg. des stat. Teiles der Preuss. Zeitschr. 
2) Entw. Bd. X. 1. 58* 
3) Entw. Bd. II. 4.
	        
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