INTERNATIONALE AUSSTELLUNG FÜR SPIRITUSVERWERTUNG
UND GÄRUNGSGEWERBE WIEN 1904.
NOTIZ
ÜBER
DIE ALKOHOLREGIE IN RUSSLAND
VERKAUFS-MONOPOL.
Die Art der Erhebung der Alkoholsteuer in Rußland ist im
Laufe des XIX. Jahrhunderts verschiedentlich einschneidenden Veränderungen
unterworfen worden. Wenn wir nicht weiter als bis 1819
zurückgreifen, so finden wir folgende Systeme, die einander ablösen:
Monopol des Engros-Handels durch Agenten des Staates (1819
bis 1826), die Verpachtung (1826 bis 1862) und die Akzise.
In diesem durch große Maßnahmen gekennzeichneten Jahrhundert
hat man die Reform der Getränkesteuer zu der Zahl derjenigen
zu rechnen, welche dem Herzen des Kaisers Alexander III.
am nächsten lagen und deren Erbe Kaiser Nikolaus II. zugefallen
ist. Die Aufmerksamkeit des Kaisers Alexander III. war hauptsächlich
auf die Mängel der Getränkesteuer gerichtet. Zu Beginn seiner Regierung
bot sich die Spirituosenfrage in der kläglichsten Form dar.
Noch nie hatte man so lebhafte und so allgemeine Klagen über die
Trunksucht der niederen Volksklassen und die daraus entstandene
Zerrüttung der sittlichen und wirtschaftlichen Zustände des Volkes,
namentlich auf dem Lande, gehört. Sofort nach seiner Thronbesteigung
erließ der verstorbene Kaiser den Befehl, nach Mitteln zu einer
Reform des Branntweinregimes zu suchen.