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Es folgte eine lange Reihe von Konferenzen, welche endlich zu
dem Gesetze vom 14. Mai 1885 führten. Es schuf spezielle Behörden
mit der Bestimmung, den Spirituosenhandel zu moralisieren und, um
eine Wandlung in den Gewohnheiten des Volkes herbeizuführen,
begünstigte es auf Kosten der Schanklokale diejenigen Handlungen,
in welchen Alkohol nur zum Mitnehmen verkauft wurde.
Diese Maßregeln, die nur Palliativmittel waren, konnten die
unheilvollen Wirkungen des bestehenden Systems nicht beseitigen,
und die mangelhafte Organisation der Alkoholbesteuerung verblieb
eine Sorge des Kaisers, der immer mehr von der Überzeugung
durchdrungen wurde, daß es notwendig sei, an eine radikale Reform
der Art der Besteuerung zu schreiten. Schon vor 1885 forderte
Kaiser Alexander III. den Finanzminister Bunge auf, ihm ein Projekt
des direkten Verkaufes von Spirituosen durch den Staat zunächst
nur für eine gewisse Anzahl Gouvernements vorzulegen; daß sollte
ein Versuch werden. Herr Wyschnegradsky zögerte ebenfalls, sich
gewissermaßen ins Ungewisse zu stürzen. Die Hungersnot von 1891
und die Erfahrungen, welche man bei dieser Gelegenheit machte,
erschienen aber ausschlaggebend und man beschloß, zuerst einen
Versuch in den vier östlichen Gouvernements zu machen.
Gegen das Ende seiner Regierung hatte Kaiser Alexander III.
endgültig beschlossen, den direkten Verkauf von Spirituosen durch
Agenten des Ärars einzuführen, und er befahl, den Anfang zuerst
in den Gouvernements Perm, Ufa, Orenburg und Ssamara, sodann in
25 Gouvernements des Südens, Süd-Westens und Nord-Westens,
sowie im Königreiche Polen zu machen.
»Das System des direkten Verkaufes alkoholischer Getränke
en gros und en detail wird der Regierung wirksame Waffen geben,
um gegen die Mißbräuche zu kämpfen, die guten Sitten zu schützen,
den Ruin der Bevölkerung zu verhüten und die Volksgesundheit zu
bewahren.
Man kann sich allerdings kaum die enormen Schwierigkeiten
vorstellen, die überwunden werden müssen, um die neue Organisation
in allen Stücken durchzuführen.
Obgleich in den modernen Finanzsystemen die Steuererhebung
im Wege des Monopoles vielfach Anwendung findet, ist es dennoch
zweifellos, daß die Einführung des Spiritusmonopoles eines der