Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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**)  M.  I.  I  Nr.  3  S.  25.

verantwortlich  gemacht  wird,  so  wird  manche  Fälschung  unterbleiben  und
das  ist  doch  unzweifelhaft  besser,  als  wenn  Uebertretungen  nachträglich
aufgespürt  und  zur  Bestrafung  herangezogen  werden.
Was  für  Butter  und  Wein  möglich  geworden  ist,  darauf  hat  jedenfalls ­
  auch  die  Chokoladeindustrie,  welche  dem  Reiche  1900  an  Kakaozoll
6  738  970  M.  und  an  Zuckersteuer  schätzungsweise  6  800  000  M.  zuführte,
einen  gerechten  Anspruch  zu  erheben.
Liegen  doch  hier  die  Verhältnisse  weit  einfacher,  als  wie  bei  dem
Wein  und  sind  die  gesetzgeberischen  Arbeiten  durch  die  auf  dem  Wege  der
Selbsthilfe  erlassenen  Bestimmungen  ungleich  besser  vorbereitet  als  dort.
Daß  dann  auch  noch  andere  Industrien  mit  gleichen  Wünschen
kommen  könnten,  wie  verschiedentlich  angeführt  worden  ist,  kann  als  Behinderungsgrund ­
  dafür,  einen  Zustand  der  Rechtsunsicherheit  zu  beseitigen,
nicht  anerkannt  werden.

C.
Zollbeflrrbungrn.
Als  erste  Folge  der  bei  Begründung  des  Verbandes  gefaßten  Beschlüsse ­
  ist  das  Erscheinen  einer  von  Di-.  Landgraf  verfaßten  Schrift:
„Die  zollpolitische  Behandlung  der  deutschen  Chokolade-Industrie"
Mitte  Februar  1877  zu  verzeichnen,  welche  auch  den  Reichsbehörden  übermittelt ­
  wurde.
Als  man  nun  in  die  Vorberathung  betreffs  des  neuen  Zolltarifes*)
eintrat,  richtete  der  Vorstand  im  November  1878  an  das  Reichskanzleramt ­
  eine  Eingabe,  welche  die  nachstehend  verzeichneten  Wünsche  aussprach:**)

*)  Zu  besserer  Uebersicht  mögen  die  verschiedenen  Wandlungen,  welche  der  Zoll  für
Rohkakao  und  Fabrikate  zu  bestehen  hatte,  nachstehend  verzeichnet  werden.  Doppelzentner
in  Mark.

Rohkakao.

Gebrannter

Chokolade  u.  Kakaomasse
Chokolade-  u.  gem.
Surrogate.  Kakao.

Kakaoschaalen.


Kakaobutter ­


1832—1868

39

39

66

66

39

3

1868  9.  März  österr.  Handelsvertrag ­
  u.  v.  28.  Mai

Einfuhr  aus  allen  Ländern

39

39

42

42

39

3

1870

35

35

42

42

12

3

1879

35

35

60

60

12

4

1883  Spanien  u.  alle  Vertragsländer



35

35

50

50

12

4

Nomineller  Zoll  1885  .  .

35

35

60

60

12

4

Spanien  (Vertragsländer)  .

35

45

50

80

12

9

Nomineller  Zoll  ....

35

45

60

80

12

9

1892

35

45

80

80

12

9

1895

35

45

80

80

12

45
            
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