Full text: Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

zum Schaden der heimischen Industrie, denjenigen Staaten, welche von der 
Meistbegünstigungs-Klausel Gebrauch machen konnten, einen ganz gewaltigen 
Vorsprung gewährte, was durch die sich sofort steigernde Einfuhr ziffer 
müßig zu belegen ist. 
Die dagegen mündlich und schriftlich erhobenen Vorstellungen*) 
blieben zunächst erfolglos, ebenso eine in der Reichstagssitzung vom 
30. August 1883 angenommene Resolution: 
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in der nächsten 
Session eine Vorlage betreffend die Ermäßigung des Zolles 
auf Kakao in Bohnen zu machen."**) 
Der für uns so unheilvolle spanische Handelsvertrag hatte mit dem 
30. Juni 1887 sein Ende zu erreichen. Um einer Erneuerung bezüglich des 
Tarifsatzes für Chokolade entgegen zu arbeiten, wurde vom Vorstande unterm 
23. Februar 1886 eine Eingabe an den Fürsten Bismarck abgelassen.***) 
Leider aber wurde der Vertrag unterm 28. Juni 1886 bis zum 
1. Februar 1892 erneuert. Die einzige Tarifänderung während der Dauer 
des Vertrags zu unseren Gunsten bestand darin, daß unterm 22. Mai 1885 
gebrannter Kakao von 35 auf 45, und Kakaomasse, gemahlener Kakao, 
Chokolade und Chokolade-Surrogate von 60 auf 80 im allgemeinen Tarif 
erhöht wurde. Selbstverständlich verblieb für Spanien und die meist 
begünstigten Staaten betreffs Chokolade der Satz von 50 M. bestehen. 
Da aber in dem Vertrage Kakaomasse und gemahlener Kakao nicht be 
nannt waren, so galt die Erhöhung letzterer Fabrikate auf 80 M. für 
eine allgemeine. 
Noch kurz vor Ablauf des Vertrags wurde der Verband aufs Neue 
vorstelligst) und konnte derselbe kurz darauf feinen Mitgliedern als be 
deutenden Erfolg mittheilen, daß bei Erneuerung ein Vorzugszoll für 
Chokolade nicht wieder eingestellt worden sei, demnach für diese, sowie für 
Kakaomasse und gemahlenen Kakao der allgemeine Zoll vom 1. Februar 
1892 zu gelten habe. 
Eingehend beschäftigte sich der Verbandstag in Kassel 1881 mit der 
Rückvergütungsfrage stst) und ist in Folge dessen eine Denkschrift an den 
Bundesrath abgelassen worden, ststst) 
Ebenso wurde 1885 in Hannover diese Frage wieder aufgenommen 
und der Vorstand beauftragt, die von Stollwerck in dankenswerther Weise 
eingeleitete Agitation weiter zu verfolgen. §) 
*) M. I. III Nr. 14 S. 137. Nr. 15 S. 149. IY Nr. 3 S. 26. Nr. 7 S. 62. 
Nr. 8 S. 69. Nr. 9 S. 77. 
**) M. I. IY Nr. 2 S. 15. 
***) M. I. VI Nr. 4 S. 46. 
f) M. I. XII Nr. 3 S. 17. 
ff) Protokoll Kassel S. 15. 
ststst) M. I. III Nr. 8 S. 90. 
§) M. I. VI Nr. 1 S. 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.