24
Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
vorher bei der ersten Kreditbeanspruchung neue, zusätzliche Kaufkraft
geschaffen hätte, die zwar durch die Zeichnung auf die Anleihe
auf das Reich zurückübertragen worden wäre, aber nunmehr
— eben in dieser Form der Anleihe — einem durch die Kriegshandlungen
verringerten Sachgüterbestande gegenüberstehen würde.
Die aufgeblähte Kaufkraft, die Inflation, hätte sich in dem Anleihestück
niedergeschlagen, und dieser in dem Anleihestück verkörperten
Kaufkraft hätte ein zu kaufendes Gut als Gegenstück gefehlt.
Darauf ist unter 5 zurückzukommen.
3. Zahlenmäßig scheint der hier theoretisch angenommene Fall:
Aufsaugung der Kaufkraft durch die Kriegsanleihen in der ersten
Zeit des Krieges tatsächlich eingetreten zu sein. Ja, bis einschließlich
der 4. Kriegsanleihe, also bis zum Frühjahr 1916, kamen aus
den Zeichnungen auf die Kriegsanleihen mehr Mittel herein, als
vorher durch Schatzanweisungskredite verausgabt worden waren.
Nach der Denkschrift über die Finanzen des Deutschen Reiches in
den Rechnungsjahren 1914—1918 1 ) ergibt sich folgende Gegenüberstellung
:
Kriegsanleihe und Schatzanweisungen.
Bei Auflegung der Kriegsanleihen
waren Schatzanweisungen
im Umlauf
Der Zeichnungserlös
betrug
Mithin ein
Mehrerlös +
Mindererlös -
in
Milliarden Mark
1. Kriegsanleihe 1914 . .
2,6
4,5
+ 1,9
2. „ i 1915 . .
7,2
9,1
+ 1,9
3. „ 1915 . .
9,6
12,1
+ 2,5
4. „ 1916. .
10,4
10,7
~r 0,3
5. „ 1916 . .
12,8
10,7
-2,1
6. „ 1917 . .
19,8
13,1
— 6,5
7. „ 1917 . .
27,2
12,6
— 14,6
8. „ 1918 . .
38,9
15,0
— 23,9
9. „ 1918 . .
49,4
10,4
— 39,0
Insgesamt standen am 31. Dezember 1918 einem Anleiheerlös
von 89,0 Milliarden Mark bei 9 Anleihen nicht weniger als 55 Milliarden
Mark übriggebliebener Reichschatzanweisungen gegenüber.
Da bis zum Frühjahr 1916 auch der Notenumlauf verhältnismäßig
nur wenig gestiegen war (wenn man die besonderen Gründe
für die Ausdehnung des Notenumlaufes in Deutschland — vgl. I —
1 ) VgL Nr. 158 der Drucksachen der Verfassung gebenden deutschen Nationalversammlung
vom 12. März 1919.