fullscreen : Inflation und Geldentwertung

24

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

vorher  bei  der  ersten  Kreditbeanspruchung  neue,  zusätzliche  Kaufkraft ­
  geschaffen  hätte,  die  zwar  durch  die  Zeichnung  auf  die  Anleihe ­
  auf  das  Reich  zurückübertragen  worden  wäre,  aber  nunmehr
—  eben  in  dieser  Form  der  Anleihe  —  einem  durch  die  Kriegshandlungen ­
  verringerten  Sachgüterbestande  gegenüberstehen  würde.
Die  aufgeblähte  Kaufkraft,  die  Inflation,  hätte  sich  in  dem  Anleihestück ­
  niedergeschlagen,  und  dieser  in  dem  Anleihestück  verkörperten
Kaufkraft  hätte  ein  zu  kaufendes  Gut  als  Gegenstück  gefehlt.
Darauf  ist  unter  5  zurückzukommen.
3.  Zahlenmäßig  scheint  der  hier  theoretisch  angenommene  Fall:
Aufsaugung  der  Kaufkraft  durch  die  Kriegsanleihen  in  der  ersten
Zeit  des  Krieges  tatsächlich  eingetreten  zu  sein.  Ja,  bis  einschließlich ­
  der  4.  Kriegsanleihe,  also  bis  zum  Frühjahr  1916,  kamen  aus
den  Zeichnungen  auf  die  Kriegsanleihen  mehr  Mittel  herein,  als
vorher  durch  Schatzanweisungskredite  verausgabt  worden  waren.
Nach  der  Denkschrift  über  die  Finanzen  des  Deutschen  Reiches  in
den  Rechnungsjahren  1914—1918 1 )  ergibt  sich  folgende  Gegenüberstellung ­
  :

Kriegsanleihe  und  Schatzanweisungen.

Bei  Auflegung  der  Kriegsanleihen ­


waren  Schatzanweisungen

im  Umlauf

Der  Zeichnungserlös ­
  betrug

Mithin  ein
Mehrerlös  +
Mindererlös  -

in

Milliarden  Mark

1.  Kriegsanleihe  1914  .  .

2,6

4,5

+  1,9

2.  „  i  1915  .  .

7,2

9,1

+  1,9

3.  „  1915  .  .

9,6

12,1

+  2,5

4.  „  1916.  .

10,4

10,7

~r  0,3

5.  „  1916  .  .

12,8

10,7

-2,1

6.  „  1917  .  .

19,8

13,1

—  6,5

7.  „  1917  .  .

27,2

12,6

—  14,6

8.  „  1918  .  .

38,9

15,0

—  23,9

9.  „  1918  .  .

49,4

10,4

—  39,0

Insgesamt  standen  am  31.  Dezember  1918  einem  Anleiheerlös
von  89,0  Milliarden  Mark  bei  9  Anleihen  nicht  weniger  als  55  Milliarden ­
  Mark  übriggebliebener  Reichschatzanweisungen  gegenüber.
Da  bis  zum  Frühjahr  1916  auch  der  Notenumlauf  verhältnismäßig ­
  nur  wenig  gestiegen  war  (wenn  man  die  besonderen  Gründe
für  die  Ausdehnung  des  Notenumlaufes  in  Deutschland  —  vgl.  I  —
1 )  VgL  Nr.  158  der  Drucksachen  der  Verfassung  gebenden  deutschen  Nationalversammlung ­
  vom  12.  März  1919.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.