Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

zum  Schaden  der  heimischen  Industrie,  denjenigen  Staaten,  welche  von  der
Meistbegünstigungs-Klausel  Gebrauch  machen  konnten,  einen  ganz  gewaltigen
Vorsprung  gewährte,  was  durch  die  sich  sofort  steigernde  Einfuhr  ziffermüßig ­
  zu  belegen  ist.
Die  dagegen  mündlich  und  schriftlich  erhobenen  Vorstellungen*)
blieben  zunächst  erfolglos,  ebenso  eine  in  der  Reichstagssitzung  vom
30.  August  1883  angenommene  Resolution:
„Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  in  der  nächsten
Session  eine  Vorlage  betreffend  die  Ermäßigung  des  Zolles
auf  Kakao  in  Bohnen  zu  machen."**)
Der  für  uns  so  unheilvolle  spanische  Handelsvertrag  hatte  mit  dem
30.  Juni  1887  sein  Ende  zu  erreichen.  Um  einer  Erneuerung  bezüglich  des
Tarifsatzes  für  Chokolade  entgegen  zu  arbeiten,  wurde  vom  Vorstande  unterm
23.  Februar  1886  eine  Eingabe  an  den  Fürsten  Bismarck  abgelassen.***)
Leider  aber  wurde  der  Vertrag  unterm  28.  Juni  1886  bis  zum
1.  Februar  1892  erneuert.  Die  einzige  Tarifänderung  während  der  Dauer
des  Vertrags  zu  unseren  Gunsten  bestand  darin,  daß  unterm  22.  Mai  1885
gebrannter  Kakao  von  35  auf  45,  und  Kakaomasse,  gemahlener  Kakao,
Chokolade  und  Chokolade-Surrogate  von  60  auf  80  im  allgemeinen  Tarif
erhöht  wurde.  Selbstverständlich  verblieb  für  Spanien  und  die  meistbegünstigten ­
  Staaten  betreffs  Chokolade  der  Satz  von  50  M.  bestehen.
Da  aber  in  dem  Vertrage  Kakaomasse  und  gemahlener  Kakao  nicht  benannt ­
  waren,  so  galt  die  Erhöhung  letzterer  Fabrikate  auf  80  M.  für
eine  allgemeine.
Noch  kurz  vor  Ablauf  des  Vertrags  wurde  der  Verband  aufs  Neue
vorstelligst)  und  konnte  derselbe  kurz  darauf  feinen  Mitgliedern  als  bedeutenden ­
  Erfolg  mittheilen,  daß  bei  Erneuerung  ein  Vorzugszoll  für
Chokolade  nicht  wieder  eingestellt  worden  sei,  demnach  für  diese,  sowie  für
Kakaomasse  und  gemahlenen  Kakao  der  allgemeine  Zoll  vom  1.  Februar
1892  zu  gelten  habe.
Eingehend  beschäftigte  sich  der  Verbandstag  in  Kassel  1881  mit  der
Rückvergütungsfrage  stst)  und  ist  in  Folge  dessen  eine  Denkschrift  an  den
Bundesrath  abgelassen  worden,  ststst)
Ebenso  wurde  1885  in  Hannover  diese  Frage  wieder  aufgenommen
und  der  Vorstand  beauftragt,  die  von  Stollwerck  in  dankenswerther  Weise
eingeleitete  Agitation  weiter  zu  verfolgen.  §)

*)  M.  I.  III  Nr.  14  S.  137.  Nr.  15  S.  149.  IY  Nr.  3  S.  26.  Nr.  7  S.  62.
Nr.  8  S.  69.  Nr.  9  S.  77.
**)  M.  I.  IY  Nr.  2  S.  15.
***)  M.  I.  VI  Nr.  4  S.  46.
f)  M.  I.  XII  Nr.  3  S.  17.
ff)  Protokoll  Kassel  S.  15.
ststst)  M.  I.  III  Nr.  8  S.  90.
§)  M.  I.  VI  Nr.  1  S.  2.
            
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