Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*1  M.  I.  XII  Nr.  7  S.  55.
**)  M.  I.  XIII  Nr.  6  S.  36.

Hiermit  war  nun  die  Rückvergütung  für  Zucker  und  Kakao  betreffs
der  im  freien  Verkehr  hergestellten  Kakaowaaren  und  Chokoladen  ausgesprochen ­
  und  wurden  unterm  22.  April  1892  die  Ausführungsbestimmungen  *)
veröffentlicht.
Demnach  wird  für  in  zollficheren  Räumen  gefertigte  und  für  die
Ausfuhr  bestimmte  Fabrikate  kein  Zoll  auf  Kakao  und  Zucker  gezahlt,  dagegen ­
  für  die  im  freien  Verkehr  hergestellten,  als  Kakaomasse  und  -Pulver
M.  37,30  und  für  Chokolade  M.  23,40  p.  "/«Kilo  zurückvergütet.
Endlich  findet  bei  Ausfuhr  von  Kakaobutter  aus  dem  freien  Verkehr ­
  seit  dem  9.  Juli  1896  eine  Rückvergütung  von  M.  37,30  statt.
Ein  Zeitraum  von  über  15  Jahren  lag  zwischen  dem  ersten  Aussprechen ­
  des  Wunsches  nach  Zollrückvergütung  und  dessen  Erfüllung.  Es
muß  zugestanden  werden,  daß  das  Rückvergütungssystem  für  gemischte
Fabrikate  etwas  ganz  Neues  war  und  daß  es  daher  immer  wieder  des
Andrängens  des  Verbandes  bedurfte,  um  überhaupt  zu  einem  Resultate  zu
gelangen.
Freilich  waren  dadurch  kostbare,  in  die  Entwickelung  der  Chokoladenindustrie
  fallende  Jahre  verflossen,  in  denen  das  ausländische  Absatzgebiet
von  den  Ländern  mit  geringem  oder  keinem  Kakaozoll  beschlagnahmt
werden  konnte.
Dies  der  eine  Grund,  warum  sich  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes
nicht  sofort  ein  lebhaftes  Ausfuhrgeschäft  entwickelte.  Des  Weiteren  ist  zu
berücksichtigen,  daß  Chokolade  und  Kakaofabrikate  Vertrauensartikel  sind,
die  nur  dann  Aussicht  haben,  einen  größeren  Absatz  zu  finden,  wenn  sich
gewisse  Marken  eingebürgert  haben,  und  bei  denen  die  in  den  verschiedenen
Ländern  beliebten  Aufmachungen  richtig  erkannt  worden  sind.  Ferner  gehört ­
  dazu  die  Erkundung  eines  soliden  und  zahlungsfähigen  Abnehmerkreises, ­
  was  durch  andauernde,  oft  kostspielige  Erfahrungen  erkauft  sein
will.  Endlich  zeigen  sich  manche  Länder,  welche  einen  außerordentlich
hohen  Schutzzoll  haben,  für  die  Einfuhr  geradezu  verschlossen.  Hier  ist
selbst  öfters  ein  Fabrikat,  welches  in  zollsicheren  Räumen  hergestellt,  also
mit  deutschem  Zoll  nicht  belastet  ist,  nicht  konkurrenzfähig,  um  so  weniger
aber  ein  solches  aus  dem  freien  Verkehr,  das  j /b  des  heimischen  Zolls  zu
bezahlen  hat.  Es  hat  sich  dadurch  die  Errichtung  deutscher  Chokoladeufabriken
  auf  fremdem  Gebiet,  z.  B.  in  Oesterreich  und  Nordamerika  erforderlich ­
  gemacht,  ein  recht  warnendes  Beispiel  für  diejenigen  Industrien,
welche  nach  übertrieben  hohen  Schutzzöllen  verlangen.
Daß  in  der  ersten  Zeit  nach  Eintritt  der  Ausfuhrvergütung  jede
einzelne  aus  dein  freien  Verkehr  ausgeführte  Post  der  chemischen  Untersuchung ­
  unterworfen  wurde,  wobei  beispielsweise  die  Kosten  auf  50  kg
Kakaopulver  24  M.,  gegenüber  einer  Rückvergütung  von  M.  18,65  betrugen**)
            
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