Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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Bei  dem  anderen  Fall  handelte  es  sich  darum,  daß  eine  Firma  bei
ihren  Angeboten  zu  Reklamezwecken  die  unwahre  Behauptung  verbreitete,
die  genaue  Deklaration  der  von  ihr  in  den  Handel  gebrachten  Glasurmasse ­
  sei  patentamtlich  geschützt  und  vom  kaiserlichen  Gesundheitsamt
sanktionirt.  Die  betreffenden  Behörden  traten  dem  Mißbrauch  ihres
Namens  schon  damals  mit  Entschiedenheit  entgegen.  Eine  Anklage  wegen
unlauteren  Wettbewerbes  mußte  leider,  wie  der  Erste  Staatsanwalt  mittheilte, ­
  unterbleiben,  jedoch  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  mit  Sicherheit
nur  in  drei  Fällen  die  Absendnng  des  betreffenden  Reklameschreibens  festgestellt ­
  werden  konnte  und  somit  der  Nachweis  fehlte,  daß  die  fraglichen
Mittheilungen  für  einen  größeren  Kreis  von  Personen  bestimmt  waren.

Wenn  in  den  vorhergehenden  Abschnitten  der  Verfasser  den  Versuch
gemacht  hat,  ans  die  25  jährige  Thätigkeit  des  Verbandes  einen  Rückblick
zu  werfen,  so  ist  er  sich  wohl  bewußt,  daß  er  damit  ein  erschöpfendes
Bild  nicht  geliefert,  trotzdem  aber  den  für  das  Schriftchen  in  Aussicht
genommenen  Rahmen  wesentlich  überschritten  hat.
Derselbe  bittet  aber  zu  seiner  Entschuldigung  anführen  zu  dürfen,
daß  ihm  während  der  Niederschrift  die  Erinnerung  an  die  in  Gemeinschaft ­
  mit  hochgeschätzten  Collegen,  von  denen  schon  ein  Theil  von  uns
geschieden,  geleistete  Arbeit  und  geführten  Kämpfe  vor  der  Seele  geschwebt ­
  hat  und  daß  dadurch  Manches  mit  verzeichnet  worden  ist,  was
vielleicht  für  die  Mitglieder  der  Jetztzeit  von  minderem  Interesse  ist.
Soviel  aber  glaubt  der  Verfasser  dargethan  zu  haben,  daß  mit
Schluß  des  ersten  Vierteljahrhunderts  noch  nicht  alle  Arbeit  abgethan  ist,
daß  noch  mancher  Wunsch  unerfüllt  bleibt  und  daß  es  eines  kräftigen
Nachwuchses  im  Verbände  bedarf,  um  die  bei  Gründung  desselben  betretene ­
  Bahn  weiter  zu  verfolgen.
Möge  es  am  Schluß  verstattet  sein,  auf  das  Eingangsmotto  zu  verweisen. ­

            
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