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mit vielleicht ohne Mühen und Kosten das erreicht, wofür er
willig gewesen wäre, in einem vielleicht halbjährigen Streik Opfer
zu bringen.
Das Interesse der Arbeiter ist bisher noch eher in der
Gesetzgebung, als in der Rechtsprechung gewahrt worden, da die
letztere infolge der Richterwahlen grossenteils kapitalistischen
Interessen dient. Auch hier könnte ein Einfluss der Gewerkschaften
die Wahl direkt feindlicher Männer verhindern.
25. KAPITEL.
Gewerkschaft, Staat und Gesetz.
Gegenüber den Versuchen der Arbeiter, ihre Rechte zu
sichern und ihre Lage selbst zu bessern, hat man von Anfang an
nach dem Gesetz gerufen und Unterdrückung versucht. In England
und auf dem europäischen Kontinent haben die geringsten Zeichen
von Unzufriedenheit zu harten, grausam durchgeführten Gesetzen
geführt, und erst allmählich hat sich der Arbeiter in langwierigem
Kampfe die Anerkennung und Achtung auch nur eines Teiles seiner
Rechte gesichert. Längst vor der Entstehung der Gewerkschaften
wurde die Gesetzgebung zur Verschlechterung der Lage der Arbeiter
missbraucht. Als im 14. Jahrhundert der schwarze Tod Hunderttausende
dahinmähte und die Überlebenden höhere Löhne forderten,
antwortete die englische Regierung mit der sogenannten Arbeiterordnung,
welche einen Maximallohn festsetzte und die Annahme
oder das Angebot einer höheren Summe unter Strafe stellte. Mehrere
Jahrhunderte lang bestand geradezu eine Verschwörung unter den
herrschenden Klassen, die Löhne herunterzuschrauben und den
Fortschritt der Arbeiter zu hindern, wie das besonders für den
Ausgang des 18. Jahrhunderts bereits gezeigt wurde. In den
Vereinigten Staaten hat es seit dem Unabhängigkeitskriege keine
gesetzliche Lohnfestsetzung gegeben, doch die Gerichte haben die
Arbeitervereinigungen für ungesetzlich erklärt, Streiks und andere
rechtmässige Handlungen bestraft, und erst nach dem Bürgerkriege
wurde das Koalitionsrecht endgültig anerkannt. Die
heutigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes sind im Blatt