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des Arbeitsamtes vom November 1895 folgendermassen zusammengestellt:
„Jedermann bat das Recht zu arbeiten oder die Arbeit zu
verweigern, für wen und zu welchen Bedingungen er mag, oder
Verträge zu schliessen mit wem er will; und eine Personengruppe
hat das Recht, wenn es sich sonst um kein gesetzwidriges
Ziel handelt, zu verabreden, nicht unter einem bestimmten
Preise und nur zu bestimmten Bedingungen arbeiten zu
wollen; dieses Recht, einzeln oder in Gemeinschaft die Arbeit
zu verweigern, wird ausgeglichen durch das Recht des Unternehmers,
beliebige Leute zu beliebigem Zweck anzuwerben.“
Selbst die unverträglichsten Gegner der Gewerkschaftsbewegung
erkennen heute das Recht auf den Streik an. Auf die
Frage eines bekannten Multi-Millionärs: „Dürfen Unternehmer ein
erlaubtes Geschäft rechtmässig führen, ohne sich der Diktatur der
Geschäftsführer unverantwortlicher und ungesetzlicher Gewerkschaften
zu unterwerfen?“ antwortet die New Yorker „Sonne“
am 14. Mai 1903: „Wenn Gewerkschaften diesen Geschäftsführern
Vollmacht geben und stark genug sind, die Bestimmungen
vorzuschreiben, unter denen sie ihre Arbeit an den
Unternehmer verkaufen wollen, so ist das gesetzliche Recht dazu
nicht zweifelhafter, als das des einzelnen Mitglieds, zu einem ihm
passenden Preise sich einen Hut zu kaufen. Und wenn die Leute
täglich nur eine Stunde zu arbeiten erklären und für diese Stunde
50 Mark verlangen, dazu wünschen, dass der Unternehmer in
einer grünen Mütze erscheine und kein Bier trinke, so hat ihnen
da niemand hineinzureden.“
Aber während man die Streiks als solche jetzt gestattet,
haben die Gerichte verschiedene Dinge für ungesetzlich erklärt,
die zur Führung eines Streikes unerlässlich sind. Wenn selbstverständlich
jede Art von Gewalttat zu verurteilen und zu bestrafen
ist, so ist die häufig vorkommende Bestrafung friedlicher
Postensteher unberechtigt. Der Streikposten bedeutet nichts anders,
als die Mitteilung an Unternehmer, Arbeitsuchende und
Käufer, dass ein Streik im Gange ist, und die Bitte, die Partei
der Streikenden zu unterstützen. Das Recht des Streikpostenstehens
ist das Recht der freien Rede, aber immer wieder versucht
man es als eine Beleidigung des Unternehmers oder als eine
Ausübung von Gewalt hinzustellen. Streiks sind verloren und
Aussperrungen gewonnen worden nur durch diese Haltung der