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sogar freundliche. Allerdings geht durch die organiserte Arbeiterschaft,
gegründet auf Vaterlandsliebe und Rechtssinn,
eine gewisse Opposition gegen den Militarismus. Aber
die Organisationen als solche sollten sich diesem nicht widersetzen,
vielmehr ihren Mitgliedern freie Entscheidung in dieser Frage lassen,
denn das Militärsystem der verschiedenen Staaten könnten die
Gewerkschaften nicht abschaffen, selbst wenn sie es wollten, und sie
würden es nicht tun, wenn sie es könnten. Durch freundschaftliche
Beziehungen zum Militär würde die Stärke der Gewerkschaften nur
wachsen. Beim letzten Streik im Anthrazitgebiet wurden viele
Milizleute dorthin geschickt, die Mitglieder der Bergarbeitervereinigung
waren oder ihre Ziele begünstigten; mit Hülfe der Gewerkschaft
hielten sie den Frieden aufrecht und „brachen dem Streik nicht
das Rückgrat“. Glücklicherweise sind nur wenige Vereinigungen
militärfeindlich gesinnt, aber es wäre besser, wenn es gar
keine wäre. Wer sich dem Militär widersetzt, vergisst, dass
er als Gewerkschaftler auch ein Teil des Staates und zur
Aufrechter haltung der Einrichtungen desselben verpflichtet
ist, wenn er das Recht hat, die Politik desselben in seinem Teil
zu beeinflussen. Die Gewerkschaftsbewegung unseres Landes
kann nur fortschreiten, wenn sie sich mit dem
Staate identifiziert, seinen Gesetzen gehorcht und Militärwie
Zivilverwaltung unterstützt.
Von Anfang an haben sich die Gewerkschaften auf den
Boden des Gesetzes gestellt und ihre Wünsche durch politische
Mittel zu erreichen gesucht. Der grössere Erfolg der englischen Gewerkschaften
in dieser Richtung hängt einmal mit dem späteren
Beginn der Organisation in Amerika zusammen und dann mit den
Schwierigkeiten, welche hier durch die Spaltung der gesetzgebenden
Kraft zwischen Staat und Bund gegeben sind. Nicht nur,
dass statt eines Gesetzes so viele erforderlich sind, als wir
Staaten haben, und eine feindliche Mehrheit auch nur in einem
Staate den Fortschritt, der in anderen erreicht ist, für lange
Zeit aufhalten kann, sondern in jedem einzelnen Falle liegt ein
grösseres Bedenken vor, durch Besserung der Zustände die Geschäfte
dem skrupelloseren, zurückbleibenden Konkurrenzstaate
auszuliefern. Und wann ist je in England ein glücklich erreichtes
Gesetz vom Gerichtshof derartig annulliert worden, der Wille
des Parlamentes einem alten Verfassungsprinzip unterworfen
gewesen wie es die amerikanische Geschichte uns zeigt?