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ist meist vom Anwalt des Klägers vorbereitet, der seine Wünsche
darin zum Ausdruck bringt, ohne dass ein Verteidiger den nichtsahnenden
Richter über die Bedeutung derselben aufklären könnte.
In der Zeit zwischen dem Erlass des Befehls bis zur Verhandlung
kann der Streik verloren, Tausende ihres einzigen Rechtsmittels
beraubt und so gerade das erreicht sein, was der Gesetzgeber
auf diesem Wege hat verhüten wollen. Denn für den Arbeiter
ist allerdings der Verlust des Streikes ein nicht wieder auszugleichender,
und er kann von der Gegenpartei keinen Ersatz verlangen
für seine Schädigung durch den Richter. Hat er sich
aber in der Zwischenzeit gegen irgend eine Klausel dieses Befehls
vergangen, so geht er seiner verfassungsmässigen Behandlung
vor Schöffen in jedem anderen Vergehensfall verlustig und
wird abgeurteilt von seiner eigenen Gegenpartei, demselben Richter,
der diesen unberechtigten Befehl gegen ihn erlassen hat.
In der vorausgesetzten Weisheit eines Richters liegen keine
verfassungsmässigen Garantien. Entscheidet er einen Privatprozess,
so dürften die auferlegten Summen den angerichteten Schaden
nicht überschreiten: im Strafprozess ist das Maximum im Gesetz
festgelegt und die Geschworenen entscheiden statt des Richters;
nur bei Verletzung des Einhaltsbefehls hat er unbeschränkte
Macht in der Festsetzung des Strafmasses; selbst wenn dem Angeklagten
die Geldmittel zur Verfügung ständen, im Appellweg
den Befehl selbst zu Fall zu bringen, zu einer Zeit, wo seine
Bedeutung vorüber ist, so hat er inzwischen zu Recht bestanden
und mit ihm die Strafen für seine Verletzung.
Man sollte annehmen, solch ein aussergewöhnliches, nur für
Notfälle bestimmtes Rechtsmittel werde mit der grössten Vorsicht
und Zurückhaltung benutzt, — dabei ist es in Abwesenheit des
Richters von einem Schreiber ausgefertigt worden. Man hat auf
diese Art nicht nur das Streikpostenstehen, sondern sogar die
Verteilung von Geld und Nahrungsmitteln verhindert und jeden
Zivilstreit zu einem Straffall umgewandelt.
Und selbst in Straffällen ist durch diesen Notbehelf das verfassungsmässige
Recht des Laiengerichtes gebrochen worden, für
das die Angelsachsen Jahrhunderte lang gekämpft, das durch die
englische Bill of Rights, die Kolonialgesetze und die amerikanische
Verfassung garantiert ist, welche sagt: „In jeder Strafverfolgung
hat der Angeklagte das Anrecht auf öffentliche Verhandlung vor
unparteiischen Geschworenen seines Staates und Bezirkes, der