158
vorher durch Gesetz abgegrenzt sein muss; er hat über Art und
Grund der Anklage unterrichtet, den Gegenzeugen gegenübergestellt
zu werden, hat Anspruch auf Zwangsbeibringung von Entlastungszeugen
und einen Eechtsbeistand für die Verteidigung. —“
Das Reichsgericht hat im Falle „Debs“ gegen eine überwältigende
Mehrheit von Anwälten und Laien den Einhaltsbefehl in Strafsachen
aufrecht erhalten. Und nun ist die Anwendung desselben
in jeder denkbaren Richtung ausgedehnt worden. Ursprünglich
nur in einem sicherstehenden Falle zum Schutze eines bestimmten
Eigentums gegen eine bestimmte Person für anwendbar gehalten ?
ist durch den „blanken“ Befehl überhaupt jede Grenze gefallen.
„Gerichtet an jede hierin nicht genannte Person, von dem Zeitpunkt
an, an dem sie hiervon Kenntnis erhält.“ Von einer Zustellung
an die Betroffenen konnte damit natürlich keine Rede
mehr sein, denn nach einem Jahre würden die Einwohner Hinterchinas
und in einigen Jahrhunderten die des Mondes in diese
Formel einbegriffen werden.
Mit dieser Debs-Entscheidung war die Gewaltherrschaft des
Einhaltsbefehls proklamiert, und sämtliche Freiheits-, Rechts- und
Eigentumsbegriffe des Landes auf den Kopf gestellt.
Das Antitrustgesetz von 1890 verbietet „Vertrag, Vereinigung
oder Verabredung in beliebiger Form, welche Handel
und Verkehr zwischen den Einzelstaaten beschränken. Und durch
das Handelsgesetz von 1887 (Interstate commerce act) wird Bahnen
und deren Angestellten die Dienstverweigerung oder das Liegenlassen
von Personen oder Frachten anderer Gesellschaften verboten
; juristische Spitzfindigkeit vermengt nun diese beiden Gesetze
derart, dass der Streik der Angestellten zu einer Verschwörung
gegen den Handel zwischen den Einzelstaaten wird und der im
Antitrustgesetz empfohlene Einhaltsbefehl zur Anwendung gebracht
wird. Im Falle der südkalifornischen Bahn (Santa Fee) gegen
Rutherford wurde auf diese Weise Tausenden anbefohlen, „alle ihre
gewohnten Pflichten weiter zu erfüllen“; in anderen Fällen
verbot man Führern, den Streikbeschluss bekanntzugeben oder
andere nötige Massnahmen zu ergreifen.
F. J. Stimson stellt bei der Besprechung des Einhaltsbefehls
in Arbeitsstreitigkeiten folgende drei Einwände demselben entgegen
:
1. Die Sicherstellung des Strafgesetzes in betreff Zeugenverhör,
Untersuchung, Laienurteil und Strafgrenze werden ver