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wünsche. Und wie die Gewerkschaft die verabredeten Bedingungen
des Kollektiv-Vertrages aufrecht erhalten muss, so
muss sie auch verhindern, dass auf Umwegen eine Bresche in
ihr Prinzip gelegt wird. Würde sie sich dem Trucksystem nicht
widersetzen, so würde der Einzelne, um die Gunst des Unternehmers
zu gewinnen und seinen Posten zu behalten, mehr und
mehr Waren zu den geschraubtesten Preisen in dessen Laden
kaufen. Anstatt den Durchschnittslohn von 3 Dollar mit 2 Dollar
zu unterbieten, würde der Mann für einen Minimalpreis von 3 Dollar
im Laden eine Ware kaufen, die in Wirklichkeit nur 2 Dollar
wert ist. Denn bekanntlich bevorzugen die Gesellschaften, welche
in Verbindung mit ihren Fabriken Trucldäden unterhalten, solche
Arbeiter, die am meisten in diesen kaufen. Ein solcher Wettlauf
ist aber eine der schärfsten und widerlichsten Arten des Kampfes
des Arbeiters gegen den Arbeiter. Die Duldung eines Truckladens
bedeutet also, das in Wirklichkeit unausgesprochene Einzelverträge
zur indirekten Herabdrückung der Minimallöhne in der
Form von Warenprofiten bestehen. Ebenso muss sich die Gewerkschaft
zur Aufrechterhaltung des Minimallohnsatzes willkürlichen
Geldstrafen und Abzügen widersetzen; sie hat nichts gegen
eine Bestrafung von Nachlässigkeit und schlechter Arbeit, aber
da diese Strafen den Vertragslohn berühren, müssen auch sie im
gemeinsamem Vertrage festgesetzt werden, soll nicht das ganze
Prinzip des Lohntarifes fallen.
Auch die verschiedene Stellungnahme der Gewerkschaften
zum Stücklohn hängt mit der Aufrechterhaltung des kollektiven
Lohnvertrages zusammen. Wo wie im Weichkohlenbergbau ein
Akkord einheitlich festgesetzt werden kann, begünstigen sie denselben.
Wo aber jedes Arbeitsstück verschieden ist und einzeln
eingeschätzt werden muss, würde der Stücklohn wieder eine
Unterbietung in Einzelverträgen bedeuten. Wo Zeitlohn und ein
einheitliches Mass für den Stücklohn ausgeschlossen ist, ist das
Problem wenigstens teilweise damit gelöst worden, dass ein Vertreter
der Arbeiter den Stücklohn in Übereinstimmung mit dem
Vormann als Vertreter des Unternehmers festsetzt.
Und wie man es dem Arbeiter nicht überlassen darf, durch
Leistung von Überstunden oder Festsetzung ihrer Entschädigung
den kollektiven Vertrag zu unterbieten, so gibt es kaum eine
Forderung der Gewerkschaften, kaum ein Gebiet ihrer Tätigkeit,
wo nicht direkt oder indirekt, sofort oder im Endergebnis, dies