Full text : Organisierte Arbeit

y

wünsche.  Und  wie  die  Gewerkschaft  die  verabredeten  Bedingungen ­
  des  Kollektiv-Vertrages  aufrecht  erhalten  muss,  so
muss  sie  auch  verhindern,  dass  auf  Umwegen  eine  Bresche  in
ihr  Prinzip  gelegt  wird.  Würde  sie  sich  dem  Trucksystem  nicht
widersetzen,  so  würde  der  Einzelne,  um  die  Gunst  des  Unternehmers ­
  zu  gewinnen  und  seinen  Posten  zu  behalten,  mehr  und
mehr  Waren  zu  den  geschraubtesten  Preisen  in  dessen  Laden
kaufen.  Anstatt  den  Durchschnittslohn  von  3  Dollar  mit  2  Dollar
zu  unterbieten,  würde  der  Mann  für  einen  Minimalpreis  von  3  Dollar
im  Laden  eine  Ware  kaufen,  die  in  Wirklichkeit  nur  2  Dollar
wert  ist.  Denn  bekanntlich  bevorzugen  die  Gesellschaften,  welche
in  Verbindung  mit  ihren  Fabriken  Trucldäden  unterhalten,  solche
Arbeiter,  die  am  meisten  in  diesen  kaufen.  Ein  solcher  Wettlauf
ist  aber  eine  der  schärfsten  und  widerlichsten  Arten  des  Kampfes
des  Arbeiters  gegen  den  Arbeiter.  Die  Duldung  eines  Truckladens ­
  bedeutet  also,  das  in  Wirklichkeit  unausgesprochene  Einzelverträge ­
  zur  indirekten  Herabdrückung  der  Minimallöhne  in  der
Form  von  Warenprofiten  bestehen.  Ebenso  muss  sich  die  Gewerkschaft ­
  zur  Aufrechterhaltung  des  Minimallohnsatzes  willkürlichen ­
  Geldstrafen  und  Abzügen  widersetzen;  sie  hat  nichts  gegen
eine  Bestrafung  von  Nachlässigkeit  und  schlechter  Arbeit,  aber
da  diese  Strafen  den  Vertragslohn  berühren,  müssen  auch  sie  im
gemeinsamem  Vertrage  festgesetzt  werden,  soll  nicht  das  ganze
Prinzip  des  Lohntarifes  fallen.
Auch  die  verschiedene  Stellungnahme  der  Gewerkschaften
zum  Stücklohn  hängt  mit  der  Aufrechterhaltung  des  kollektiven
Lohnvertrages  zusammen.  Wo  wie  im  Weichkohlenbergbau  ein
Akkord  einheitlich  festgesetzt  werden  kann,  begünstigen  sie  denselben. ­
  Wo  aber  jedes  Arbeitsstück  verschieden  ist  und  einzeln
eingeschätzt  werden  muss,  würde  der  Stücklohn  wieder  eine
Unterbietung  in  Einzelverträgen  bedeuten.  Wo  Zeitlohn  und  ein
einheitliches  Mass  für  den  Stücklohn  ausgeschlossen  ist,  ist  das
Problem  wenigstens  teilweise  damit  gelöst  worden,  dass  ein  Vertreter ­
  der  Arbeiter  den  Stücklohn  in  Übereinstimmung  mit  dem
Vormann  als  Vertreter  des  Unternehmers  festsetzt.
Und  wie  man  es  dem  Arbeiter  nicht  überlassen  darf,  durch
Leistung  von  Überstunden  oder  Festsetzung  ihrer  Entschädigung
den  kollektiven  Vertrag  zu  unterbieten,  so  gibt  es  kaum  eine
Forderung  der  Gewerkschaften,  kaum  ein  Gebiet  ihrer  Tätigkeit,
wo  nicht  direkt  oder  indirekt,  sofort  oder  im  Endergebnis,  dies
            
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