Full text : Organisierte Arbeit

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Wie  die  amerikanische  Bundesregierung,  so  hat  auch  die
Verwaltung  einer  nationalen  Arbeitervereinigung  ausführende,  gesetzgebende ­
  und  richterliche  Befugnisse,  und  die  Machtbefugnis
ist  an  Vertreter  übertragen,  die  von  den  Ortsgruppen  gewählt
sind.  Die  ausführende  Gewalt  besteht  in  einem  Vorsitzenden  und
einem  Verwaltungsrat  (board  of  directors);  die  gesetzgebende  in
einer  Delegiertenversammlung  und  die  rechtsprechende  steht  dem
Vorsitzenden  oder  Sekretär  zu,  mit  Apellrecht  an  den  Exekutivrat. ­
  Die  Gesetze  werden  teils  durch  diese  Delegiertenversammlungen, ­
  teils  durch  Urabstimmung  in  den  Ortsgruppen  erlassen.
Die  Vertretung  der  Ortsgruppen  hängt  vielfach  nur  von  ihrer
Mitgliederzahl  ab,  wie  in  den  Vereinigten  Staaten  im  Unterhaus;
in  den  meisten  Fällen  aber  haben  grössere  Ortsgruppen  eine  geringere, ­
  als  die  ihrer  Mitgliederzahl  direkt  proportionale  Vertretung ­
  bei  den  Nationalversammlungen.  So  gibt  z.  B.  die
Tischlerbrüderschaft  eine  Stimme  für  bis  zu  100  Mitgliedern,
zwei  für  100—500,  drei  für  500—1000  und  vier  für  über  1000
Mitglieder.  Wir  sehen  in  diesem  System  einige  Ähnlichkeit  mit
der  Vertretung  der  Staaten  im  Wahlkolleg  für  die  Präsidentschaft
oder  mit  den  Versammlungen,  die  für  Republikaner  und  Demokraten ­
  die  Kandidaten  aufzustellen  haben.  In  diesen  Generalversammlungen ­
  werden  die  Verhandlungen  ebenso  demokratisch
geführt,  wie  in  den  Versammlungen  der  Ortsgruppen.  Man  verhandelt ­
  nach  gewöhnlichem  parlamentarischen  Brauch  und  ohne
denVersuch,  jemandem  den  Mund  zu  stopfen;  jeder  Vertreter  hat
Gelegenheit,  Wünsche  und  Beschwerden  seiner  Ortsgruppe  vorzubringen. ­
  Die  Ausgaben,  mit  Einschluss  der  Kosten  der  Fahrt
zum  Versammlungsort,  werden  in  der  Kegel  von  der  Zentrale
getragen.
Als  eine  noch  stärker  demokratische  Tendenz  kann  man  die
Bestrebungen  mancher  Vereinigungen  hinstellen,  diese  Generalversammlungen ­
  möglichst  einzuschränken  und  durch  ein  Referendum ­
  zu  ersetzen;  in  der  Regel  finden  diese  einmal  jährlich  statt,
doch  auch  aller  2,  ja  5  Jahre  und  die  Granitarbeiter  haben
seit  1880  keine  mehr  gehabt.  Gesetzesvorschläge  können  mittels
Abstimmung  aller  Mitglieder,  durch  einzelne  Mitglieder  oder  den
Vorstand  eingebracht  werden;  jedenfalls  empfiehlt  es  sich,  um  den
Delegierten  auf  der  Versammlung  Zeit  für  die  wichtigeren  Geschäfte ­
  zu  geben,  dieselben  von  der  Beamtenwahl  zu  entlasten.
Diese  Beamten,  ein  Vorsitzender,  ein  oder  mehrere  Stellvertreter,
            
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