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sodass sich die Gewerkschaften oft genötigt sahen, dieselben auf
ein wöchentliches Maximum zu begrenzen.
Die Festsetzung des Arbeitstages bringt für die Öffentlichkeit
gewöhnlich einige Unbequemlichkeiten mit sich. Wer abends
um 8 Uhr rasiert sein will, oder im Hause einen Arbeiter zur
Vollendung einer Reparatur „nur 15 Minuten“ länger wünscht,
ärgert sich, wenn die Vorschriften ihn daran hindern. Das Publikum
kann eben nicht begreifen, dass die Aufhebung des festgesetzten
Arbeitstages ganz allmählich vor sich geht, durch Abbröckelung von
10 Minuten hier und 10 Minuten da, bis eine Stunde voll ist, und
so weiter. Aber da man sich über diese Dinge so aufregt und
dadurch die Sympathie für die Organisationen oft geschwächt
wird, sollte der Arbeiter auch so einsichtig sein, ein gewisses
Entgegenkommen zu üben. Er sollte versuchen, am Stundenschluss
einen gewissen Abschluss der Arbeit zu erreichen und
den Platz aufzuräumen, ohne dabei unfreundlich oder unhöflich zu
sein, und der Diener an einem Aufzug braucht eine Dame, die
sich um eine Minute verspätet, nicht zu zwingen, vom obersten
Stockwerk eines hohen Hauses hinunter zu gehen.
Durch die Gewerkschaften sind mehr Verkürzungen der
Arbeitszeit erreicht worden, als durch Gesetze. Die Verträge
haben sich oft dem Geschäft des Unternehmers angepasst und
jedes Jahr eine halbstündige Verkürzung vorgesehen. Der an
sich sehr zeitraubende Weg der Gesetzgebung schützt zwar am
Orte die Unternehmer besser, drängt aber die Industrie über die
Staatsgrenzen und birgt die grosse Gefahr in sich, für verfassungswidrig
erklärt zu werden. Gesetze über Kinderarbeit sind meist
aufrecht erhalten worden, da Kinder nicht im vollen Besitz der
bürgerlichen Rechte sind und keine bindenden Verträge schliessen
können. Bis vor kurzem noch stand die Gültigkeit der Gesetze
über Frauenarbeit nicht in Frage, und ihre Bestimmungen gingen
wie gesagt oft von selbst in der Anwendung auf die männlichen
Arbeiter über. Seitdem aber das Oberlandesgericht von Illinois
entschieden hat, dass eine Frau als Bürger unter die gleichen
Bestimmungen der Verfassung falle, und eine Beschränkung der
Arbeitszeit ihre Freiheit im Vertragsschluss beschränke und sie
gegen Männer benachteilige, war die Sachlage etwas verändert
worden, obwohl die genannte die einzige derartige Entscheidung ist.
Durch die Entscheidung des Reichsgerichtes in Sachen
„Holden gegen Ilordy“ ist dann endlich endgültig zugunsten des