Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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setzes; 1 ) denn hierin ist keine Sicherheit dafür gegeben, dass 
die Rentengüter gerade dort begründet werden, wo sich für 
solche ein besonderes Bedürfniss ergibt. Diesem Fehler will er 
damit abhelfen, dass den Generalkommissionen — nach Muster 
des Posener Ansiedelungsgesetzes — ein staatlicher Fonds, zur 
Verfügung stehe, um, wie die Ansiedelungskommission, plan- 
mässig Güter aufkaufen zu können. Dies ist auch W a 1 d h e c k.e r s 
Standpunkt. * 2 ) Unserer Ansicht nach ist dies nicht unbedingt 
nothwendig, denn die organisierte Privatunternehmung kann in 
Form von Landerwerbungsgenossenschaften und Parzellirungsge- 
sellschaften diesbezüglich eine erspriessliche Thätigkeit entfal 
ten, wie dies die «Landbank» in Berlin beweist, welche über 
ein Aktienkapital von 10 Millionen M. verfügt, Güter aufkauft, 
dieselben in Rentengüter parzellirt und durch Vermittelung der 
Generalkommission vergibt. 3 ) Bis zum Schlüsse des Jahres 1903 
hat sie Güter mit einem Flächeninhalte von 107.260 ha erwor 
ben und diese im Ausmasse von etwa 88.194 ha an 2294 Käufer 
verkauft und sind dadurch insgesammt 1132 selbständige, neue 
Bauernstellen mit 15.500 ha, 945 Vergrösserungen bestehender 
Wirtschaften durch Zukäufe mit 3942 ha, und 217 selbstständige 
Vorwerke und Restgüter mit 68.752 ha gebildet worden. 
Die Art der gesetzgeberischen Regelung der preussischen 
Rentengüter ist aus mehreren Gesichtspunkten geeignet, Beden 
ken zu erwecken. 
So ist jener zu Gunsten des Grossgrundbesitzes dienende- 
Umstand, dass bei der Übertragung eines Grundbesitzes gegen 
Rente die Ablösung derselben von der Zustimmung beider Theile 
abhängig gemacht, dass somit vom Rentengutsbegründer auch 
die Unablösbarkeit der durch den Rentengutsbesitzer zu zahlen 
den Rente ausbedungen werden kann: zur Wiedereinführung der 
glebae adscriptio, der alten Schollenpflichtigkeit der Bauern 
höchst geeignet, deren Umzukömmlichkeit in jenem Abhängig 
keitsverhältnisse zum Ausdruck kommt, in welches der renten 
gutsbesitzende Bauer dem Rentengutsbegründer gegenüber mit 
dem Verlust seiner Selbständigkeit gelangt. Der Rentengutsbe 
gründer kann sich sogar an Stelle der Rente, oder eines Thei- 
*) von der Goltz: Die ländliche Arbeiterklasse und der preussische 
Staat, Jena, 1893. (S. 221); ferner: Die agrarischen Aufgaben der Gegen 
wart. Jena, 1895. (S. 161.) 
2 ) Waldhecker: Ansiedelungskommission und Generalkommission. 
(Loc. cit. S. 22T.) 
3 ) Statut der Aktiengesellschaft «Landbank» in Ber 
lin. — Die Thätigkeit der «Landban k». im Jahre 1896. — Ge 
schäftsbericht für das Jahr .1903.
	        
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