Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Nachdem die Ablösung der Renten nur insofern erfolgen 
kann, als der Rentengutsbesitzer nicht sehr verschuldet ist, 
wird offensichtlich das Rentenablösungsrecht der Miterben in 
vielen Fällen praktisch nicht geltend gemacht werden können. 
Dies kann jedoch kein Grund zur Stellungnahme gegen, das Ge 
setz sein, denn die Bedeutung desselben fällt auch dann ins Auge, 
wenn wir in Anbetracht nehmen, dass das Gesetz zur Sicherung 
der Lebensfähigkeit und der weiteren Existenz der bereits be 
stehenden, noch nicht verschuldeten und der erst nachher zu 
errichtenden Rentengüter unbedingt nothwendig ist. 
Wenn wir daher auf Grund des bisher Gesagten über die 
ganze preussische Ansiedelungspolitik ein Urtheil fällen sollen, 
so dürfen wir, trotz der bedeutenden Verschuldung der Renten 
güter und trotz einiger bedenklichen Verfügungen des Ge 
setzes, die ganze preussische Rentengutsgesetzgebung nicht als 
eine erfolglose betrachten, wie dies Einige (Brenta no, Hai- 
n i s c h) mit einseitiger Übertreibung behaupten, indem sie ver 
gessen, dass auch die durch das Rentengutssystem zu verwirk 
lichen beabsichtigte mächtigte wirtschaftspolitische Aktion, mit 
Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen hatte und wenn auch diesen, 
besonders zufolge der schweren Irrthümer bei Feststellung des 
Taxwerthes der Grundstücke, ein Theil der ersten Rentenguts 
gründungen zum Opfer fiel, müssen wir die Ergebnisse im Gros 
sen und Ganzen als vollständig zufriedenstellende bezeichnen, 
worauf im Übrigen auch die vorher angeführten neuesten ziffer- 
massigen Daten lebhaft deuten. Denn man darf sich nicht ver 
hehlen, dass es sich bei der 'Rentengutspolitik nicht um eine 
von schnell sichtbaren Erfolgen begleitete Aufgabe handelt, son 
dern um eine planmässige Aktion des Staates, deren Erfolge erst 
nach einer umfangreichen, angestrengten und mindestens ein 
Menschenalter ausfüllenden Arbeit hervortreten werden. Der 
preussische Staat war sich dessen bewusst, als er diese Gesetze 
brachte. 1 ) 
Übrigens ist die günstige Wirkung der Ansiedelungsaktion 
an einigen Erscheinungen bereits sichtbar. Wir glauben näm 
lich, dass die vom Jahre 1891 an ständige Abnahme der Zahl 
der Auswanderer theilweise mit der allmälig zunehmenden Wir 
kung der Rentengutsgesetze in causalen Zusammenhang gebracht 
werden kann, denn während aus Westpreussen und Posen im 
D Entwurf eines Gesetzes betr. die Beförderung der 
Errichtung von R ent eng ütern. Nr. 233. Haus d. Abg. 17. Leg.-Per. 
EIII. Sess. 1890/91 (S. 9).
	        
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