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zurückzuzahlenden Kaufpreise refundirt, so dass dieses Kapital
einen ständigen Besitzankaufsfonds bildet. 1 )
Auch die volkswirtschaftliche Commission des, Abgeordne
tenhauses hielt diese drei Millionen Gulden für unverhältniss-
mässig gering und betrachtete diesen Fonds nur als einen initiati
ven Schritt, welcher zu einer bedeutenderen Ansiedelungsak
tion führen kann. * 2 )
Der Unzulänglichkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen
Mittel wollte der Gesetzgeber abhelfen, indem er
die durch die Ansiedler zu zahlenden Kaufgelder
ohne staatliche Garantie zuliess, aber wie bereits er
wähnt, konnte das Privatkapital dieselbe nicht überneh
men und sonst auch 1 dieses Mittel nicht irr den Dienst der inne
ren Colonisation gestellt werden. Aber selbst diese verhältniss-
mässig geringen drei Millionen Gulden wurden nicht auf einmal
den Zwecken der inneren Colonisation zur Verfügung gestellt, son
dern nur in dem Masse, in welchem das Kapital der staatlichen
Darlehen der Wasserregulirungsgesellschaften, der Stadt Szeged
und der Beschädigten von Szeged einging; und so wurden bis zum
Schlüsse des Jahres 1898 nur 1 500 000 Gulden für Ansiedelungs
zwecke zur Verfügung gestellt. 3 )
Die Unzulänglichkeit der durch den Ges.-Art. V vom Jahre
1894 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel führte zur Erlas
sung des Ges.-Art. XXXII. vom Jahre 1897, welcher aber den
thatsächlichen Zustand überhaupt nicht verbesserte. Bei der An
siedelung stehen sich nämlich einerseits der Eigenthümer des
Grundbesitzes als Verkäufer, anderseits die Ansiedler als Käufer
gegenüber. Sind die Käufer in der Lage, mindestens die Hälfte
des Kaufpreises in Barem zu entrichten, so kann das Ansiede
lungsgeschäft auch im Rahmen der heutigen Kreditorganisation,
mittelst Kapitalhypothekarkredit abgewickelt werden, indem der
Kaufschillingsrest mit einem Pfandbriefdarlehen gedeckt werden
P Indokoläs a »t e 1 e p i t e s r 61« szölö törvenyjavaslat-
h o ■/,. (Begründung zum Gesetzentwürfe über die »innere Kolonisation«.) |Az
örszäggyiiles kepviselöhäzänak iromänyai. (Drucksachen des Abgeordnetenhauses
des Reichstages.) 1893. Band X. Nr. 367. S. 235.]
2 ) A közgazdasägi bizottsäg jelentese atelepitesröl
szölö törveny javaslat tärgyäban. (Bericht der volkswirtschaft
lichen Kommission über den Gesetzentwurf betreffend die innere Kolonisa
tion.) [Orszäggyülesi iromänyok. (Drucksachen des Reichstages.) 1894. Band
XVI. Nr. 550. S. 248.]
3 ) Indokoläs am. k. földmivelösügyi miniszteri um
1900. e v i k ö 11 s e g v e t e s ö h e z. (Begründung zum Budget des königl. ung.
Ackerbauministeriums über das Jahr 1900.) Budapest, 1899. (S. 148.)