Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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zurückzuzahlenden Kaufpreise refundirt, so dass dieses Kapital 
einen ständigen Besitzankaufsfonds bildet. 1 ) 
Auch die volkswirtschaftliche Commission des, Abgeordne 
tenhauses hielt diese drei Millionen Gulden für unverhältniss- 
mässig gering und betrachtete diesen Fonds nur als einen initiati 
ven Schritt, welcher zu einer bedeutenderen Ansiedelungsak 
tion führen kann. * 2 ) 
Der Unzulänglichkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen 
Mittel wollte der Gesetzgeber abhelfen, indem er 
die durch die Ansiedler zu zahlenden Kaufgelder 
ohne staatliche Garantie zuliess, aber wie bereits er 
wähnt, konnte das Privatkapital dieselbe nicht überneh 
men und sonst auch 1 dieses Mittel nicht irr den Dienst der inne 
ren Colonisation gestellt werden. Aber selbst diese verhältniss- 
mässig geringen drei Millionen Gulden wurden nicht auf einmal 
den Zwecken der inneren Colonisation zur Verfügung gestellt, son 
dern nur in dem Masse, in welchem das Kapital der staatlichen 
Darlehen der Wasserregulirungsgesellschaften, der Stadt Szeged 
und der Beschädigten von Szeged einging; und so wurden bis zum 
Schlüsse des Jahres 1898 nur 1 500 000 Gulden für Ansiedelungs 
zwecke zur Verfügung gestellt. 3 ) 
Die Unzulänglichkeit der durch den Ges.-Art. V vom Jahre 
1894 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel führte zur Erlas 
sung des Ges.-Art. XXXII. vom Jahre 1897, welcher aber den 
thatsächlichen Zustand überhaupt nicht verbesserte. Bei der An 
siedelung stehen sich nämlich einerseits der Eigenthümer des 
Grundbesitzes als Verkäufer, anderseits die Ansiedler als Käufer 
gegenüber. Sind die Käufer in der Lage, mindestens die Hälfte 
des Kaufpreises in Barem zu entrichten, so kann das Ansiede 
lungsgeschäft auch im Rahmen der heutigen Kreditorganisation, 
mittelst Kapitalhypothekarkredit abgewickelt werden, indem der 
Kaufschillingsrest mit einem Pfandbriefdarlehen gedeckt werden 
P Indokoläs a »t e 1 e p i t e s r 61« szölö törvenyjavaslat- 
h o ■/,. (Begründung zum Gesetzentwürfe über die »innere Kolonisation«.) |Az 
örszäggyiiles kepviselöhäzänak iromänyai. (Drucksachen des Abgeordnetenhauses 
des Reichstages.) 1893. Band X. Nr. 367. S. 235.] 
2 ) A közgazdasägi bizottsäg jelentese atelepitesröl 
szölö törveny javaslat tärgyäban. (Bericht der volkswirtschaft 
lichen Kommission über den Gesetzentwurf betreffend die innere Kolonisa 
tion.) [Orszäggyülesi iromänyok. (Drucksachen des Reichstages.) 1894. Band 
XVI. Nr. 550. S. 248.] 
3 ) Indokoläs am. k. földmivelösügyi miniszteri um 
1900. e v i k ö 11 s e g v e t e s ö h e z. (Begründung zum Budget des königl. ung. 
Ackerbauministeriums über das Jahr 1900.) Budapest, 1899. (S. 148.)
	        
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