Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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zurückzuzahlenden  Kaufpreise  refundirt,  so  dass  dieses  Kapital
einen  ständigen  Besitzankaufsfonds  bildet. 1 )
Auch  die  volkswirtschaftliche  Commission  des,  Abgeordnetenhauses ­
  hielt  diese  drei  Millionen  Gulden  für  unverhältnissmässig
  gering  und  betrachtete  diesen  Fonds  nur  als  einen  initiativen ­
  Schritt,  welcher  zu  einer  bedeutenderen  Ansiedelungsaktion ­
  führen  kann. *  2 )
Der  Unzulänglichkeit  der  zur  Verfügung  gestellten  finanziellen
Mittel  wollte  der  Gesetzgeber  abhelfen,  indem  er
die  durch  die  Ansiedler  zu  zahlenden  Kaufgelder
ohne  staatliche  Garantie  zuliess,  aber  wie  bereits  erwähnt, ­
  konnte  das  Privatkapital  dieselbe  nicht  übernehmen ­
  und  sonst  auch 1  dieses  Mittel  nicht  irr  den  Dienst  der  inneren ­
  Colonisation  gestellt  werden.  Aber  selbst  diese  verhältnissmässig
  geringen  drei  Millionen  Gulden  wurden  nicht  auf  einmal
den  Zwecken  der  inneren  Colonisation  zur  Verfügung  gestellt,  sondern ­
  nur  in  dem  Masse,  in  welchem  das  Kapital  der  staatlichen
Darlehen  der  Wasserregulirungsgesellschaften,  der  Stadt  Szeged
und  der  Beschädigten  von  Szeged  einging;  und  so  wurden  bis  zum
Schlüsse  des  Jahres  1898  nur  1  500  000  Gulden  für  Ansiedelungszwecke ­
  zur  Verfügung  gestellt. 3 )
Die  Unzulänglichkeit  der  durch  den  Ges.-Art.  V  vom  Jahre
1894  zur  Verfügung  gestellten  finanziellen  Mittel  führte  zur  Erlassung ­
  des  Ges.-Art.  XXXII.  vom  Jahre  1897,  welcher  aber  den
thatsächlichen  Zustand  überhaupt  nicht  verbesserte.  Bei  der  Ansiedelung ­
  stehen  sich  nämlich  einerseits  der  Eigenthümer  des
Grundbesitzes  als  Verkäufer,  anderseits  die  Ansiedler  als  Käufer
gegenüber.  Sind  die  Käufer  in  der  Lage,  mindestens  die  Hälfte
des  Kaufpreises  in  Barem  zu  entrichten,  so  kann  das  Ansiedelungsgeschäft ­
  auch  im  Rahmen  der  heutigen  Kreditorganisation,
mittelst  Kapitalhypothekarkredit  abgewickelt  werden,  indem  der
Kaufschillingsrest  mit  einem  Pfandbriefdarlehen  gedeckt  werden
P  Indokoläs  a  »t  e  1  e  p  i  t  e  s  r  61«  szölö  törvenyjavaslath
  o  ■/,.  (Begründung  zum  Gesetzentwürfe  über  die  »innere  Kolonisation«.)  |Az
örszäggyiiles  kepviselöhäzänak  iromänyai.  (Drucksachen  des  Abgeordnetenhauses
des  Reichstages.)  1893.  Band  X.  Nr.  367.  S.  235.]
2 )  A  közgazdasägi  bizottsäg  jelentese  atelepitesröl
szölö  törveny  javaslat  tärgyäban.  (Bericht  der  volkswirtschaftlichen ­
  Kommission  über  den  Gesetzentwurf  betreffend  die  innere  Kolonisation.) ­
  [Orszäggyülesi  iromänyok.  (Drucksachen  des  Reichstages.)  1894.  Band
XVI.  Nr.  550.  S.  248.]
3 )  Indokoläs  am.  k.  földmivelösügyi  miniszteri  um
1900.  e  v  i  k  ö  11  s  e  g  v  e  t  e  s  ö  h  e  z.  (Begründung  zum  Budget  des  königl.  ung.
Ackerbauministeriums  über  das  Jahr  1900.)  Budapest,  1899.  (S.  148.)
            
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