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gleichzeitig auch alle jene Abmachungen einzutragen, welche auf
die Ausschliessung der etwa beschränkten Unablösbarkeit, die
Höhe des Ablösungsbetrages, die Kündigungszeit etc. Bezug ha
ben, denn sonst würden dieselben keine absolute Geltung er
langen.
,Ein Rentengut kann in dreierlei Weise gegründet werden.
Entweder dadurch, dass gewisse Th eile eines Grundbuchskör
pers abgetrennt und diese Trennstücke in ein Rentengut um
gewandelt werden; oder aber wird ein Grundbuchskörper zur
Gänze in einzelne Rentengüter zerthbilt; oder schliesslich durch
Vereinigung mehrerer Kleinbesitze im Wege der Konsolidimng
ein grösseres Rentengut gebildet. In den beiden ersten Fallen
wird durch die Rentengutsgründung eine Zerstückelung von Gü
tern erzielt, im dritten Falle eine Vereinigung derselben.
* Das im Weg'e der Abtrennung errichtete Rentengut — dessen
volkswirtschaftliche Bedeutung wir bereits erörterten — ist
lastenfrei zu begründen, nachdem es im Interesse des Renten
gutsbesitzers unzulässig ist, dass derselbe für die Schulden des
Hauptgutes korreal verantwortlich bleibe. Die lastenfreie Begrün
dung eines Rentengutes im Wege der Abtrennung wird dadurch'
ermöglicht, dass der Kapitalwerth der Gutsrente zur Deckung
des abgeschriebenen Thieiles der Hypothek dient, beziehungsweise
an die Stelle des abgetrennten Grundstückes tritt. Hiedurch' kann
die Schwierigkeit überwunden werden, welche die Hypothekar
schuld bei der Abschreibung von Trennstücken verursacht. (Siehe
vorliegende Arbeit S. 142).
Die Bedeutung der* zweiten Art der Rentengutsgründung, wo
nach der ganze Grundbuchskörper in Rentengüter umgewandelt
wird, besteht darin, dass der die Rentengüter begründende Guts
besitzer sein Gut besser verwerthen kann, als bei dem Verkaufe
gegen gewöhnliches Kaufschillingskapital, denn er auf kleinere
Besitzeinheiten zertheilte Grossgrundbesitz hat in seinen pro-
portionellen Theilen einen grösseren Worth, als in einem Stücke;
ferner könnnen die zertheilten Grundstücke intensiver bewirt
schaftet werden, was im Steigen des Ertragswerthes zum Aus
drucke gelangt. Um die zufolge der Zerstückelung eintretende
Werthsteigerung zu Gunsten des früheren Besitzers zu sichern,
ist — vom Gesichtspunkte der Festsetzung des Kaufpreises, des
Abl0sungskapitalwerth.es — nicht der Werth des zu zertheilen-
den Grossgrundbesitzes im Ganzen, sondern jener der begrün
deten Kleinstellen abgesondert zu ermitteln. Ein ganzer Grund
buchskörper kann in Rentengüter umgewandelt werden, wenn
sämmtliche Hypothekarlasten im Ablösungskapitalwerthe, d. h. in
ir