Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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gleichzeitig auch alle jene Abmachungen einzutragen, welche auf 
die Ausschliessung der etwa beschränkten Unablösbarkeit, die 
Höhe des Ablösungsbetrages, die Kündigungszeit etc. Bezug ha 
ben, denn sonst würden dieselben keine absolute Geltung er 
langen. 
,Ein Rentengut kann in dreierlei Weise gegründet werden. 
Entweder dadurch, dass gewisse Th eile eines Grundbuchskör 
pers abgetrennt und diese Trennstücke in ein Rentengut um 
gewandelt werden; oder aber wird ein Grundbuchskörper zur 
Gänze in einzelne Rentengüter zerthbilt; oder schliesslich durch 
Vereinigung mehrerer Kleinbesitze im Wege der Konsolidimng 
ein grösseres Rentengut gebildet. In den beiden ersten Fallen 
wird durch die Rentengutsgründung eine Zerstückelung von Gü 
tern erzielt, im dritten Falle eine Vereinigung derselben. 
* Das im Weg'e der Abtrennung errichtete Rentengut — dessen 
volkswirtschaftliche Bedeutung wir bereits erörterten — ist 
lastenfrei zu begründen, nachdem es im Interesse des Renten 
gutsbesitzers unzulässig ist, dass derselbe für die Schulden des 
Hauptgutes korreal verantwortlich bleibe. Die lastenfreie Begrün 
dung eines Rentengutes im Wege der Abtrennung wird dadurch' 
ermöglicht, dass der Kapitalwerth der Gutsrente zur Deckung 
des abgeschriebenen Thieiles der Hypothek dient, beziehungsweise 
an die Stelle des abgetrennten Grundstückes tritt. Hiedurch' kann 
die Schwierigkeit überwunden werden, welche die Hypothekar 
schuld bei der Abschreibung von Trennstücken verursacht. (Siehe 
vorliegende Arbeit S. 142). 
Die Bedeutung der* zweiten Art der Rentengutsgründung, wo 
nach der ganze Grundbuchskörper in Rentengüter umgewandelt 
wird, besteht darin, dass der die Rentengüter begründende Guts 
besitzer sein Gut besser verwerthen kann, als bei dem Verkaufe 
gegen gewöhnliches Kaufschillingskapital, denn er auf kleinere 
Besitzeinheiten zertheilte Grossgrundbesitz hat in seinen pro- 
portionellen Theilen einen grösseren Worth, als in einem Stücke; 
ferner könnnen die zertheilten Grundstücke intensiver bewirt 
schaftet werden, was im Steigen des Ertragswerthes zum Aus 
drucke gelangt. Um die zufolge der Zerstückelung eintretende 
Werthsteigerung zu Gunsten des früheren Besitzers zu sichern, 
ist — vom Gesichtspunkte der Festsetzung des Kaufpreises, des 
Abl0sungskapitalwerth.es — nicht der Werth des zu zertheilen- 
den Grossgrundbesitzes im Ganzen, sondern jener der begrün 
deten Kleinstellen abgesondert zu ermitteln. Ein ganzer Grund 
buchskörper kann in Rentengüter umgewandelt werden, wenn 
sämmtliche Hypothekarlasten im Ablösungskapitalwerthe, d. h. in 
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