Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

haupt  unmöglich  ist.  Nachdem  nun  der  Grundbesitz  Rentenfonds
ist,  müssen  bei  Verschuldung  und  Verkehr  desselben  diesen
Eigenschaften  entsprechende  Prinzipien  zur  Geltung  kommen,
jedoch  nur  bis  zu  jenem  Masse,  bis  zu  welchem  dies  die  Bedürfnisse, ­
  die  sich  auf  dem  Gebiete  der  Kredit-  und  Verkehrspolitik ­
  ergeben,  erfordern  und  nur  insofern«  die  praktische  Verwirklichung ­
  dieser  Prinzipien  ohne  eine  tiefgreifende  Umgestaltung ­
  des  Rechtssystems  ermöglicht  ist.  Mit  dieser  Anforderung
rechnete  Rodbertus  nicht,  wie  wir  dies  im  Laufe  unserer
Auseinandersetzungen  beweisen  wollen.
Rodbertus  wendet  sich  deshalb  gegen  das  Rechtssystem,
weil  es  dem  Grund  und  Boden  künstlich  einen  Kapitalqualität  auf-■erlegt,
  dadurch,  dass  der  Grundbesitz  zufolge  Kapitalisirung  des
Ertrages  mit  dem  laufenden  Zinsfuss  einen  fiktiven  Werth  gewinnt, ­
  was  sich  darin  äussert,  dass  der  Kapitalwerth 1  des  Grundbesitzes ­
  bei  unverändertem  Ertrag  eine,  den  Zinsfussschwankungen
  entgegengesetzte  Fluctuation  verfolgt.  Dieser  Angriff  ist  aus
mehreren  Gründen  irrig.  Wenn  wir  das  Wesen  des  Werthes  im
Wirtschaftsleben  und  jene  Aufgabe  betrachten,  welche  er  unter
den  kapitalwirtschaftlichen  Verkehrsverhältnissen  erfüllt,  so  fällt
■die  Unhaltbarkeit  des  Rodbertus’schen  Standpunktes  sofort  ins
Auge.  Nämlich  für  jedes  im  Verkehr  befindliche  Produktionsmittel ­
  bildet  sich  ein  Werth,  welcher  in  Zahlen  nur  durch  entsprechende ­
  Kapitalisirung  des  aus  demselben  erwarteten  Reinertrages ­
  Ausdruck  finden  kann,  und  in  etwas  Anderem  nicht; 1 )
es  ist  allerdings  richtig,  dass  die  Werthbildung  von  den
Zinsfussschwankungen  beeinflusst  wird,  dies  ist  jedoch  unvermeidlich ­
  und  fliesst  aus  dem  Wesen  des  Werthes.  Denn  der
Werth  ist  jene  Bedeutung,  welche  einem  gewissen  Gute,  vom
■Standpunkte  der  Bedürfnisbefriedigung,  unter  gegebenen  Verhältnissen ­
  beigemessen  wird,  mit  anderen  Worten,  die  aus  dem
Vergleich  von  Genuss  und  Opfer  sich  ergebende  und  quantitativ
feststellbare  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Güter. 2 )  Der  Werth
beruht  somit  auf  der  Beziehung  eines  gewissen  Gutes  zu  den
unter  gegebenen  Verhältnissen  bestehenden  Bedürfnissen.  Dieser
Werth  ist  ein  fiktiver  dann,  wenn  jene  Eigenschaften,  wegen
welcher  einem  Gute,  vom  Standpunkte  der  Bedürfnisbefriedigung,
Bedeutung  beigemessen  wird,  in  der  That  nicht  vorhanden  sind;
>es  kann  jedoch  von  keinem  fiktiven  Werthe  die  Rede  sein,
wenn  der  Werth  sich  ändert,  die  bezeichneten  Eigenschaften
1)  Buchenberger:  Agrarwesen  und  Agrarpolitik.  II.  S.  103.
2 )  F  öl  des:  Tärsadalmi  gazdasägtan.  (Socialwirtschaftslehre.)  I.  Budapest, ­
  1893.  S.  137.
            
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