haupt unmöglich ist. Nachdem nun der Grundbesitz Rentenfonds
ist, müssen bei Verschuldung und Verkehr desselben diesen
Eigenschaften entsprechende Prinzipien zur Geltung kommen,
jedoch nur bis zu jenem Masse, bis zu welchem dies die Be
dürfnisse, die sich auf dem Gebiete der Kredit- und Verkehrs
politik ergeben, erfordern und nur insofern« die praktische Ver
wirklichung dieser Prinzipien ohne eine tiefgreifende Umgestal
tung des Rechtssystems ermöglicht ist. Mit dieser Anforderung
rechnete Rodbertus nicht, wie wir dies im Laufe unserer
Auseinandersetzungen beweisen wollen.
Rodbertus wendet sich deshalb gegen das Rechtssystem,
weil es dem Grund und Boden künstlich einen Kapitalqualität auf-
■erlegt, dadurch, dass der Grundbesitz zufolge Kapitalisirung des
Ertrages mit dem laufenden Zinsfuss einen fiktiven Werth ge
winnt, was sich darin äussert, dass der Kapitalwerth 1 des Grund
besitzes bei unverändertem Ertrag eine, den Zinsfussschwankun-
gen entgegengesetzte Fluctuation verfolgt. Dieser Angriff ist aus
mehreren Gründen irrig. Wenn wir das Wesen des Werthes im
Wirtschaftsleben und jene Aufgabe betrachten, welche er unter
den kapitalwirtschaftlichen Verkehrsverhältnissen erfüllt, so fällt
■die Unhaltbarkeit des Rodbertus’schen Standpunktes sofort ins
Auge. Nämlich für jedes im Verkehr befindliche Produktions
mittel bildet sich ein Werth, welcher in Zahlen nur durch ent
sprechende Kapitalisirung des aus demselben erwarteten Rein
ertrages Ausdruck finden kann, und in etwas Anderem nicht; 1 )
es ist allerdings richtig, dass die Werthbildung von den
Zinsfussschwankungen beeinflusst wird, dies ist jedoch unver
meidlich und fliesst aus dem Wesen des Werthes. Denn der
Werth ist jene Bedeutung, welche einem gewissen Gute, vom
■Standpunkte der Bedürfnisbefriedigung, unter gegebenen Ver
hältnissen beigemessen wird, mit anderen Worten, die aus dem
Vergleich von Genuss und Opfer sich ergebende und quantitativ
feststellbare wirtschaftliche Bedeutung der Güter. 2 ) Der Werth
beruht somit auf der Beziehung eines gewissen Gutes zu den
unter gegebenen Verhältnissen bestehenden Bedürfnissen. Dieser
Werth ist ein fiktiver dann, wenn jene Eigenschaften, wegen
welcher einem Gute, vom Standpunkte der Bedürfnisbefriedigung,
Bedeutung beigemessen wird, in der That nicht vorhanden sind;
>es kann jedoch von keinem fiktiven Werthe die Rede sein,
wenn der Werth sich ändert, die bezeichneten Eigenschaften
1) Buchenberger: Agrarwesen und Agrarpolitik. II. S. 103.
2 ) F öl des: Tärsadalmi gazdasägtan. (Socialwirtschaftslehre.) I. Buda
pest, 1893. S. 137.