Form. 134. Orig.-Größe 160 X 100 mm.
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Anhang.
Die Einstellung und Entlassung der Arbeiter.
Die Einstellung und Entlassung der Arbeiter geschieht durch die
Meister.
In der Regel benachrichtigen diese den Portier, wenn Neueinstellungen
erfolgen sollen, worauf der Portier die Arbeitsuchenden an den betreffenden
Meister verweist, oder die Arbeitsnachweisstelle des Verbandes Berliner
Metallindustrieller wird um Zuweisung von Arbeitern ersucht. Der Meister
läßt den einzustellenden Arbeiter folgenden Revers (Form. 124) unter
schreiben, welchen dieser im Bureau für Arbeiterangelegenheiten ab
zugeben hat.
Jeder Arbeiter ist verpflichtet, der Betriebskrankenkasse der Firma
beizutreten, sofern er nicht nachweist, daß er Mitglied einer anderen
Krankenkasse ist, welche den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Vor
Aufnahme in die Krankenkasse wird jeder Arbeiter ärztlich untersucht.
Hat der Arzt gegen die Einstellung nichts einzuwenden, so begibt sich der
Arbeiter in das Bureau für Arbeiterangelegenheiten, wo er den vom Arzt
erhaltenen Schein und seine Quittungskarte für Invaliditäts- und Alters
versicherungmarken abgibt. Alsdann wird sein Vor- und Zuname, Ort
und Datum seiner Geburt, Stand, Tag des Eintritts, Wohnung und der
Inhalt der Quittungskarten (Zahl der Marken unter Nennung der Klasse)
in ein Aufnahmebuch eingetragen (Form. 125). Durch eigenhändige Ein-
LUDW. LOEWE & Co., Actiengesellscliaft
BERLIN NW., Huttenstr. 17/20.
Der
bewirbt sich um Einstellung und stellt sich zur ärztlichen Untersuchung. Derselbe
erkennt an, gegen die Firma keinerlei Anspruch auf Lohn oder sonstige Vergütung
zu haben, falls er aus irgendwelchem Grunde nicht eingestellt werden sollte, oder
falls die Beschaffung der für eine eventuelle Einstellung erforderlichen Papiere mit
Zeitverlust verbunden ist, oder falls die Aufnahme der Arbeit nicht sofort nach
seiner Einstellung erfolgen kann.
BERLIN, den
Gelesen und anerkannt: Meister: