fullscreen: Die politische Ökonomie des Rentners

Theoret. Versöhnungspolitik (Die Werttheorie von Tugan-Baranowsky) 185 
nimmt an, daß der Arbeitswert den Wirtschaftsplan bestimmt. 
Doch der „Wirtschaftsplan“‘, den er ins Auge faßt, stellt eine Kate- 
gorie der individualistischen Wirtschaft und dazu noch 
einer Naturalwirtschaft dar, die für sich selbst die ver- 
schiedensten „Güter“ produziert. Betrachten wir dagegen die 
modern e individualistische Wirtschaft, d. i. den kapitalistischen 
Betrieb, so weist sie überhaupt gar keinen „Wirtschaftsplan‘“ im 
Sinne von Tugan-Baranowsky auf, und zwar aus dem einfachen 
Grund, weil die fabrikmäßige Produktion spezialisiert ist; 
hier gibt es keinen Platz für Verteilung der Zeit auf mehrere 
„Zweige“, denn jede Wirtschaft stellt nur ein Produkt her. Abge- 
sehen davon, interessiert die Kategorie des Arbeitswertes das Sub- 
jekt der kapitalistischen Unternehmung nicht, denn es „arbeitet“ 
mit Hilfe von gedungenen Kräften und auf dem Markte gekauften 
Produktionsmitteln. Wenn demnach hier die Rede vom Arbeits- 
wert überhaupt angebracht ist, so kann der letztere für die moderne 
Produktionsart (die eben den Gegenstand der politischen Oekono- 
mie bildet) lediglich als eine soziale Kategorie gedacht sein. 
d. i. ein Begriff, der nicht auf einzelne Wirtschaften, sondern auf 
deren Gesamtheit, als deren soziale Einheit, angewandt wird. So 
der Marx’sche Begriff des Arbeitswertes. Ob seine Theorie richtig 
oder falsch ist, ist eine Frage, die in diesem Zusammenhang ohne 
Belang ist. Wir glauben, daß sie richtig ist, Tugan-Baranowsky 
nimmt das Gegenteil an. Jedenfalls hat aber Marx klar gesehen, 
daß die Kategorie des Arbeitswertes, als Kategorie einer indivi- 
duellen Wirtschaft, ein Nonsens ist, und daß sie erst dann Sinn 
erhält, wenn man darunter ihren gesellschaftlichen Cha- 
rakter versteht. 
Der zweite Teil der Formel betrifft den Grenznutzen. Nach der 
Auffassung sämtlicher Anhänger der Grenznutzentheorie hat der 
Grenznutzen die Bedeutung eines Gutes, das dem Wohle des „wirt- 
schaftenden Subjektes‘“ dient; dies ist eine gewisse Wertung, die 
eine bewußte Berechnung voraussetzt. Es ist klar, daß die Grenz- 
nutzenkategorie nur einen Sinn hat, wenn man eine indivi- 
duelle Wirtschaft ins Auge faßt; dagegen kommt sie gar 
nicht in Betracht (auch vom Standpunkte ihrer Vertreter), so- 
bald es sich um die gesamte Gesellschaftswirtschaft handelt. Letz- 
tere „schätzt“ keinesfalls ab, wie es ein einzelner Unternehmer tun 
kann, denn diese Wirtschaft bedeutet ein sich elementar ent- 
faltendes System mit einer besonderen charakteristischen Gesetz- 
mäßigkeit. Wenn also der Grenznutzen irgendeinen Sinn haben 
sollte, so doch nur den einer Kategorie der individuellen 
Wirtschaft.
	        
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