Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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weis  dessen,  dass  sich;  in  der  .Grafschaft  für  ländliche  Kleinstellen ­
  Nachfrage  zeigt,  um  Anwendung  des  small  holdings-Gesetzes
einkommen.
iWenn  die  vorerwähnte  Kommission,  welcher  das  Gesuch
vorgelegt  wird,  zur  Überzeugung  kommt,  dass  das  Ansuchen
bona  fide  und  .aus  raisonnablen  Gründen  (in  good  faith  and  on
reasonable  grounds)  gestellt  wurde,  so  nimmt  sie  Schritte  zur
Untersuchung  der  Verhältnisse  vor  und  erstattet  .über  das  Resultat ­
  dem  Grafschaftsrathe  Bericht.
Im  Kaufpreise  eines  jeden  einzelnen  durch  den  Grafschaftsrath ­
  verkauften  kleinen  Grundbesitzes  sind  die  Gesamtkosten
der  Eintragung  des  Rechtstitels  mitinbegriffen,  während  die
durch  den  Gutserwerber  für  gesetzliche  und  .andere  Informationen ­
  und  für  Rechtshilfe  aufgewendeten  Auslagen  in  demselben ­
  nicht  miteingerechnet  sind.
Das  Gutserwerbsgeschäft  ist  längstens  binnen  einem  Monate ­
  nach  dem  Verkaufe  zu  beenden.  Zu  diesem  Behufe  hat,
der  Gutserwerber  zumindest  ein  Fünftel  des  Kaufpreises  bar
anzuzahlen;  einen  Theil  desselben,  welcher  aber  ,ein  Viertel  des
Kaufpreises  nicht  übersteigen  darf,  kann  der  Gutserwerber  mit
Zustimmung  des  Grafschaftsrathes  durch  eine  immerwährende
Rentenschuld  —  perpetual  rentcharge  —  sichern,  welche
als  Erbpacht  erscheinende  Rentenschuld  in  Gemässheit  des  §  45
des  Gesetzes  über  die  Erbpachtsschuld  vom  Jahre  1881  (Convevancing
  and  Law’of  Property  Act,  44  &  45Vict.)  ablösbar  ist;
während  der  etwa  noch  verbleibende  Kaufschillingsrest  durch
die  zu  Gunsten  des  Grafschaftsrathes  auf  dem  Kleinbesitze
intabulirte  Schuld  zu  sichern  und  entweder  durch  halbjährige  Kapitalanzahlungen ­
  zu  einem  'solchen  Zinsfusse  und  innerhalb  einer
solchen  Zeitdauer  von  nicht  mehr  als  50  Jahren  vom  Tage  des
Verkaufes  an  gerechnet,  rückzahlbar  ist,  wie  diese  mit  dem
Grafschaftsrathe  vereinbart  wurden;  oder  aber  erfolgt  die  Rückzahlung ­
  auf  Ansuchen  des  Gutsnehmers  halbjährig  in  gleichhohen ­
  Annuitäten,  gleichfalls  zu  vertragsmässigen  Verzinsungsmodalitäten ­
  und  unter  zeitlicher  Einschränkung.  Nehmen  wir
an,  dass  der  Kaufpreis  500  £.  beträgt.  Der  Käufer  hat  zumindest
100  £.  bar  anzuzahlen;  und  falls  ein  Theil  des  Kaufpreises  mit
einer  maximalen  Rentenlast  von  125  £.  gedeckt  wird,  so  ist
der  verbleibende  Kaufschillingsrest  von  275  £.  in  Form  eines
amortisirbaren  Hypothekardarlehens  zu  tilgen.  Wenn  nun  der
Zinsfuss  mit  4°/o  und  die  Tilgungspeniode  jri  50  Jahren  bestimmt
ist,  so  hat  der  Käufer  zur  Tilgung  des  Kaufschillingsrestes  von
            
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