Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

ehern derselbe erworben wurde und nur nachher Jenem oder 
Jenen, deren Besitz unmittelbar an den Kleinbesitz grenzt. Für 
diesen Fali finden die §§ 127—130 des Land Clauses Conso- 
lidation Act vom Jahre 1845 8 & 9 Vict. ch. 18 über die Re 
gelung des Vorkaufsrechtes bezüglich der überschüssigen Fel 
der Anwendung, als wäre der Eigenthümer des small holding 
der Beförderer der Unternehmung und der holding in Gemäss- 
heit dieser Paragraphe das überschüssige Grundstück (super- 
fluous lands). 
Der Grafschaftsrath kann, insolange bezüglich eines Klein 
besitzes der Kaufvertrag in Schwebe ist, das Gut derart ver 
pachten oder verwalten, wie und solange er dies für zweckmäs 
sig erachtet. 
Ist zwischen dem Pächter des Kleinbesitzes und dem 
Eigenthümer des Grundstückes hinsichtlich Ankauf des Gutes 
eine Vereinbarung zu Stande gekommen, so kann der Graf 
schaftsrath, in dessen Bezirk der Kleinbesitz oder ein Theil 
desselben gelegen ist, dem Pächter gegen Belastung des Klein- 
besit.zes höchstens vier Fünftel des Kaufpreises vorstrecken. 
Auch auf die in dieser Weise gewährten Darlehen und auf die 
dermassen erworbenen Kleinbesitze sind die gesetzlichen Vor 
schriften bezüglich des durch Belastung der vom Grafschafts- 
ratli verkauften Güter gesicherten Kaufpreises anzuwenden, als 
wäre der Darlehensvorschuss der Kaufpreis, mit der Ausnahme 
jedoch, dass der Grafschaftsrath dem Gutskäufer hinsichtlich 
des Rechtstitels nicht haftet. Der Grafschaftsrath kann ein sol 
ches Darlehen nur insoferne gewähren, wenn er sich genügende 
Überzeugung verschafft hat, dass der Rechtstitel des Grund 
besitzes ein richtiger, der Kaufpreis ein entsprechender ist und 
der Verkauf des Grundstückes bona fide erfolgte. Diese Ver 
fügung des Gesetzes trägt viel zur Erleichterung des eigenthüm- 
lichen Erwerbes des Grundbesitzes und hiedurch zur Ver 
mehrung der Grundeigenthümer bei. 
Der Grafschaftsrath kann Grundstücke nur zu solchem 
Preise erwerben, dass die hiezu aufgewendeten Auslagen im 
Verkaufspreis, beziehentlich im Pachtschilling der Kleinstellen 
ihre Deckung finden, während der Kaufpreis, beziehentlich der 
Pachtschilling mit einem solchen Betrag festzustellen ist, dass 
der Rath vor Verlusten gewahrt bleibe. Zum Schlüsse sei be 
merkt, dass das Gesetz den Grafschaftsrath ermächtigt, zu den 
Zwecken des Gesetzes von der Kreditkommission für öffent 
liche Arbeiten (Public AVorks Loans Commissioners) ein Dar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.