Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

1.  Jakob  Fugger.

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handenen  Bilanz  vom  Jahre  1527,  welche  auch  den  Vermögensstand  vom  Jahre  1511
nachweist,  also  die  Zunahme  des  Vermögens  klar  übersehen  läßt.
Am  14.  Februar  1511  betrug  das  Vermögen  der  Fuggerschen
Handlung  an  liegenden  Gütern,  Lausern,  Lausrat,  Silbergeschirr  fl.  70884
davon  erhielt  der  Mannesstamm  ein  Drittel  im  voraus  ....  „  23628
und  es  verblieben  also  für  gemeinsame  Rechnung  für  Jakob  Fugger,
sowie  die  Erben  von  Ulrich  und  Georg  im  Lande!  ....  fl.  47256
dazu  kamen  an  sonstigen  Aktiven  (Waren,  Ausständen,  Geld  und
Geldeswert)  213207

also  zusammen  fl.  245463
und  zwar  gehörten  hiervon
Jakob  Fugger  fl.  80999
Alrich  Fuggers  Erben  87583
Georg  Fuggers  Erben  76881
fl.  245463
davon  wurden  an  verschiedene  Familienmitglieder  ausgeteilt  .  .  .  „  48672
Der  Rest  von  fl.  196791
bildete  das  Landelskapital,  mit  dem  die  Firma  von  neuem  zu  arbeiten  begann.
Dagegen  besaß  die  Landlung  am  Ende  des  Jahres  1527  an
liegenden  Gütern,  Läufern  usw  fl.  127902
an  Waren,  Ausständen  usw  „  1904750
zusammen  fl.  2032652
Liervon  gingen  zunächst  ab  für  eine  Stiftung  11450
es  verblieben  also  fl.  2  021202
und  abzüglich  des  Anlagekapitals  von  1511  „  196791
verblieb  für  17  Jahre  ein  Gewinn  von  fl.  1824411
d.  h.  927%  für  den  ganzen  Zeitraum  oder  54%%  im  Durchschnitt  für  jedes  Jahr.
Jakob  Fugger  starb  kinderlos,  und  die  Fuggersche  Landlung  ging  daher  nach
seinem  Tode  in  die  Lände  seiner  Brüdersöhne  über,  welche  seit  1510  schon  Teilhaber
gewesen  waren.  Jakobs  zweites,  erst  wenige  Wochen  vor  seinem  Tode  (am  22.  Dezember)
verfaßtes  Testament  traf  hierüber  folgende  Bestimmungen:  Da  der  älteste  Neffe  Lieronymus
  sich  bisher  nicht  als  brauchbar  für  den  Lande!  erwiesen  und  an  dessen  Leitung
sich  auch  nicht  beteiligt  hatte,  und  da  Jakob  vermutete,  daß  dies  sich  nicht  ändern  werde,
so  bestimmte  er,  daß  die  beiden  anderen  ihn  überlebenden  Neffen  Raymund  und  Anton,
die  ihm  schon  bei  Lebzeiten  geholfen  hatten,  nach  seinem  Tode  die  Leitung  des  Geschäfts
übernehmen  sollten.  Da  ferner  Raymund  nicht  körperlich  kräftig  genug  war,  um  Landels--reisen
  und  sonst  viele  Arbeit  zu  übernehmen,  so  sollte  Anton  Macht  haben,  die
Landlung  allein  nach  eigenem  Gefallen  und  Gutdünken  zu  verwalten,  ganz
in  derselben  Art,  wie  Jakob  dies  getan  hatte.  Damit  war  die  Wahrung  des
monarchischen  Prinzips,  das  in  der  Leitung  dieses  gewaltigsten  aller  deutschen
Landelshäuser  seit  dem  Tode  der  Brüder  Jakob  Fuggers  geherrscht  hatte,  auch  für
die  nächste  Generation  sichergestellt:  ein  neues  Blatt  in  der  Geschichte  der  Familie
war  aufgeschlagen;  auf  ihm  lesen  wir  den  Namen  Anton  Fugger.
            
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