3. Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes.
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Nicht selten ist neuerdings der Fall, daß jemand sich eine Auszeichnung anmaßt,
die ihm nicht gebührt. Ausstellungsmedaillen und andere gewerbliche Bezeichnungen
werden unbefugterweise von unredlichen Geschäftsleuten als Mittel gebraucht, um Publikum
anzulocken. Anfänger benutzen oft als Empfehlungsmittel den Amstand, daß sie als Schüler,
Angestellte oder Arbeiter in einem bereits sehr bekannten Geschäfte tätig gewesen sind.
Die Herabsetzung und Kreditschädigung des Konkurrenzgeschäftes oder
seiner Ware bildet eine umfangreiche Abteilung in den typischen Fällen unlauteren
Wettbewerbes. Das illoyale Geschäftsgebaren gewinnt hier einen umso häßlicheren
Anstrich, als bestimmte Persönlichkeiten geschädigt werden. Mündlich oder in Annoncen,
Zirkularen, Prospetten werden andere Geschäfte, deren Leistungen oder Waren als
schlecht, teuer u. dgl. m. bezeichnet. Da versendet z. B. ein Weinhändler in Augs
burg Empfehlungen griechischer und spanischer Weine und erklärt, daß alle übrigen
im Kandel befindlichen Weine obiger Länder minderwertig, verschnitten und vermehrt
seien und auf Originalität keinen Anspruch machen können. Oder der Vertreter eines
Lut- und Federngeschäftes kommt auf der Reise in den Laden des Kunden einer
Konkurrenzfirma, nimmt dort einen Lut aus dem Schaufenster und erklärt ihn für
sein geschätztes Fabrikat, das mithin erst von ihm bezogen worden wäre. Die Lerab-
sehung tritt auch wohl in der Gestalt auf, daß im Publikum der Glaube verbreitet
wird, als ob das Konkurrenzgeschäft nicht mehr bestehe, daß es seine Zahlungen ein
gestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig sei, daß sich sein Inhaber nicht mehr
der Sache annehme u. dgl. m.
Die Firmen Verschleierung wiederum besteht darin, daß der illoyale Geschäfts
mann zwischen den, Namen seiner eigenen Firma und demjenigen seines Konkurrenten
eine Konfusion hervorruft, so daß eine Verwechselung beider Etablissements stattfindet.
Ein Kaufmann in Mainz versandte das Wasser der Salzquelle zu Kronthal im
Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirke dadurch eine Verwechselung mit der
Aktiengesellschaft „Apollinarisbrunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den
Krügen, Zinnkapseln, Korken und Etiketten brachte er sogar eine dem angemeldeten
Warenzeichen der letzteren nachgebildete Marke an. — Zn Berlin machen einem
Kleiderhändler, der sein Geschäft „Zum Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit
der Bezeichnung „Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Konkurrenz. —
In einer französischen Stadt betreibt ein Restaurateur ein gutgehendes Restaurant
unter dem Namen „Aux Gourmets“; in seiner Nähe eröffnet ein Konkurrent ein
Geschäft unter dem Schilde „Aux drais Gourmets“. — In einer Straße von
Paris, in der bereits ein „Gute des dames“ existiert, eröffnet ein Konkurrent ein
„Nouveau cafe des dames“ -
Vielbesprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte Bleistiftfirma A. W. Faber
in Stein gegen verschiedene Konkurrenten wegen Namensmißbrauchs geführt hat. Die
letzteren hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber" trugen,
angestellt und sich mit ihnen jeweilig assoziiert, einzig, um ihren Namen verwenden
und auf diese Weise der Originalfinna die Kundschaft abspenstig machen zu können. —
Ein ähnliches Vorkommnis hat im Jahre 1892 in der Klagesache des Champagner
hauses Louis Roederer in Rheims gegen Mercier & Co. in Epernay gespielt. Letztere
hatten einen Zeitungsausträger in Straßburg, namens Charles Roederer aufgetrieben,
von ihm sich das Recht, seines Namens sich bedienen zu dürfen, notariell überttagen
lassen, ihm eine Wohnung in Rheims gemietet und verkauften Champagner mit der
Marke „Charles Roederer, Rheims".
Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen, mit denen im
Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen versehen werden, dazu zu benutzen,
um eine Verwechselung der Produkte herbeizufühen. Solche Warenbenennungen
sind der Name, die Marke, die Lerkunftsbezeichnung.