7. Die Notierung der Börsenkurse.
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viermal die ganze Kaufsumme bezahlt wird, sondern daß A direkt an E, der nicht
weiter verkauft hat, liefert und die dazwischen liegenden Parteien nur die Differenzen
berechnen. Während also bei den gewöhnlichen Lieferungsgeschäften entsprechend ihrer
individuellen Form die Erfüllung bei jedem einzelnen getrennt erfolgen muß, ermöglicht
die generelle Form der Termingeschäfte, eine Anzahl derselben behufs vereinfachter
Erfüllung zusammenzufassen.
And zwar gestaltet sich dies bei unserem Beispiel in der folgenden Weise.
Nehmen wir an, A hat an B verkauft zu 185, B an C zu 183, C an D zu 184,
O an E zu 181 Mark pro Tonne. Ist nun der Juni herangekommen, so füllt A an
einem beliebigen Tag ein Fornmlar aus, — „Kündigungszettel" oder „Andienung",
französisch „filiere", englisch „declarution of tender“ genannt, in welchem er sich
bereit erklärt, die 50 Tonnen Weizen gegen Barzahlung zu liefern, und das Schiff
bezw. Lagerhaus bezeichnet, wo dieselben liegen. Diesen Kündigungszettel übergibt er
dem B, und dieser gibt ihn sofort (binnen einer bestimmt vorgeschriebenen Zeit) durch
Girieren weiter an C, C an D und D an E. Letzterer präsentiert ihn dem A, und
so kann die Lieferung direkt von A an E erfolgen. Nicht so aber die Bezahlung,
da ja die Preise der einzelnen Kontratte immer nur den zwei beteiligten Parteien
bekannt sind. Diese mußte daher anfänglich, solange der Terminhandel noch nicht seine
heutige feine Ausbildung erlangt hatte, ganz regulär und umständlich erfolgen, indem
E dem D 181 Mark pro Tonne zahlte, dieser 3 Mark darauflegte, so daß C 184
erhielt, C davon 1 Mark zurückbehielt und B 183 gab und dieser wieder 2 dazu
legte, so daß A 185 erhielt. Dieser umständliche Zahlungsmodus führte aber be
greiflicherweise leicht zu Weiterungen und Schwierigkeiten aller Art, und es konnte
unter Amständen Wochen dauern, bis der wirklich liefernde A zu seinem Geld kam
und das Geschäft damit seinen endgülttgen Abschluß erreichte.
Am diesen Mißständen abzuhelfen, hat man an einigen bedeutenden Termin-
märtten ein eigenes, der Abwicklung der Geschäfte dienendes Jnstttut ins Leben ge
rufen: das sogenannte „Waren-Clearinghouse". Dies ist eine Abrechnungs
stelle, ein Bureau zur Vereinfachung der Abrechnung von Termingeschäften und
organisatorisch gewöhnlich an die betreffende Warenbörse oder den entsprechenden
Börsenverein angegliedert. Das erste derartige Institut im Warenhandel wurde 1876
in Liverpool für den Baumwollterminhandel nach dem Plan eines Mr. Joseph B. Morgan
begründet, und diesem Beispiel sind verschiedene andere Terminmärtte gefolgt.
Dem gleichen Zwecke dienen auf dem Kontinent auch die etwas anders organi
sierten „Kündigungsregistraturen" und „Waren-Liquidationskassen". [f.
oben S. 101 und 102.]
7. Die Notierung der Börsenkurse.
Von Friedrich Thorwart.
Ttzorwart, Börsenwesen. 3»: Referate über die akademischen Kurse für junge Kaufleute.
(Beilage zu den „Mitteilungen aus der Handelskammer Frankfurt a. M., Dezember-Nummer WA8.)
(Frankfurt a. M., Selbstverlag der Handelskammer 18J8. S. *.]
Die auf dem Kurszettel neben den Waren bezlv. Wertpapieren befindlichen
Zahlen geben die Preise an, zu welchen an dem betreffenden Tage jene Waren oder
Wertpapiere gehandelt worden sind. Meistens befinden sich noch Buchstaben oder
Worte hinter diesen Preisen, so z. B. 0--Geld, B--Brief usw. Der erstere Zusatz
Mol lat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 15