Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

7.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.

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viermal  die  ganze  Kaufsumme  bezahlt  wird,  sondern  daß  A  direkt  an  E,  der  nicht
weiter  verkauft  hat,  liefert  und  die  dazwischen  liegenden  Parteien  nur  die  Differenzen
berechnen.  Während  also  bei  den  gewöhnlichen  Lieferungsgeschäften  entsprechend  ihrer
individuellen  Form  die  Erfüllung  bei  jedem  einzelnen  getrennt  erfolgen  muß,  ermöglicht
die  generelle  Form  der  Termingeschäfte,  eine  Anzahl  derselben  behufs  vereinfachter
Erfüllung  zusammenzufassen.
And  zwar  gestaltet  sich  dies  bei  unserem  Beispiel  in  der  folgenden  Weise.
Nehmen  wir  an,  A  hat  an  B  verkauft  zu  185,  B  an  C  zu  183,  C  an  D  zu  184,
O  an  E  zu  181  Mark  pro  Tonne.  Ist  nun  der  Juni  herangekommen,  so  füllt  A  an
einem  beliebigen  Tag  ein  Fornmlar  aus,  —  „Kündigungszettel"  oder  „Andienung",
französisch  „filiere",  englisch  „declarution  of  tender“  genannt,  in  welchem  er  sich
bereit  erklärt,  die  50  Tonnen  Weizen  gegen  Barzahlung  zu  liefern,  und  das  Schiff
bezw.  Lagerhaus  bezeichnet,  wo  dieselben  liegen.  Diesen  Kündigungszettel  übergibt  er
dem  B,  und  dieser  gibt  ihn  sofort  (binnen  einer  bestimmt  vorgeschriebenen  Zeit)  durch
Girieren  weiter  an  C,  C  an  D  und  D  an  E.  Letzterer  präsentiert  ihn  dem  A,  und
so  kann  die  Lieferung  direkt  von  A  an  E  erfolgen.  Nicht  so  aber  die  Bezahlung,
da  ja  die  Preise  der  einzelnen  Kontratte  immer  nur  den  zwei  beteiligten  Parteien
bekannt  sind.  Diese  mußte  daher  anfänglich,  solange  der  Terminhandel  noch  nicht  seine
heutige  feine  Ausbildung  erlangt  hatte,  ganz  regulär  und  umständlich  erfolgen,  indem
E  dem  D  181  Mark  pro  Tonne  zahlte,  dieser  3  Mark  darauflegte,  so  daß  C  184
erhielt,  C  davon  1  Mark  zurückbehielt  und  B  183  gab  und  dieser  wieder  2  dazu
legte,  so  daß  A  185  erhielt.  Dieser  umständliche  Zahlungsmodus  führte  aber  begreiflicherweise ­
  leicht  zu  Weiterungen  und  Schwierigkeiten  aller  Art,  und  es  konnte
unter  Amständen  Wochen  dauern,  bis  der  wirklich  liefernde  A  zu  seinem  Geld  kam
und  das  Geschäft  damit  seinen  endgülttgen  Abschluß  erreichte.
Am  diesen  Mißständen  abzuhelfen,  hat  man  an  einigen  bedeutenden  Terminmärtten
  ein  eigenes,  der  Abwicklung  der  Geschäfte  dienendes  Jnstttut  ins  Leben  gerufen: ­
  das  sogenannte  „Waren-Clearinghouse".  Dies  ist  eine  Abrechnungsstelle, ­
  ein  Bureau  zur  Vereinfachung  der  Abrechnung  von  Termingeschäften  und
organisatorisch  gewöhnlich  an  die  betreffende  Warenbörse  oder  den  entsprechenden
Börsenverein  angegliedert.  Das  erste  derartige  Institut  im  Warenhandel  wurde  1876
in  Liverpool  für  den  Baumwollterminhandel  nach  dem  Plan  eines  Mr.  Joseph  B.  Morgan
begründet,  und  diesem  Beispiel  sind  verschiedene  andere  Terminmärtte  gefolgt.
Dem  gleichen  Zwecke  dienen  auf  dem  Kontinent  auch  die  etwas  anders  organisierten ­
  „Kündigungsregistraturen"  und  „Waren-Liquidationskassen".  [f.
oben  S.  101  und  102.]

7.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.
Von  Friedrich  Thorwart.
Ttzorwart,  Börsenwesen.  3»:  Referate  über  die  akademischen  Kurse  für  junge  Kaufleute.
(Beilage  zu  den  „Mitteilungen  aus  der  Handelskammer  Frankfurt  a.  M.,  Dezember-Nummer  WA8.)
(Frankfurt  a.  M.,  Selbstverlag  der  Handelskammer  18J8.  S.  *.]
Die  auf  dem  Kurszettel  neben  den  Waren  bezlv.  Wertpapieren  befindlichen
Zahlen  geben  die  Preise  an,  zu  welchen  an  dem  betreffenden  Tage  jene  Waren  oder
Wertpapiere  gehandelt  worden  sind.  Meistens  befinden  sich  noch  Buchstaben  oder
Worte  hinter  diesen  Preisen,  so  z.  B.  0--Geld,  B--Brief  usw.  Der  erstere  Zusatz
Mol  lat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  15
            
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