1. Das Geld.
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tretern der Wissenschaft, sowie der direkt oder indirekt am Börsenhandel beteiligten Kreise
zusammengesetzt war. Die Kommission trat am 6. April 1892 zusammen, einigte sich
zunächst über die Gestaltung der den weiteren Verhandlungen und den Vernehmungen von
Sachverständigen zugrunde zu legenden Fragen und erledigte sodann nach Abhaltung
von 93 Sitzungen ihre Aufgabe durch die am 11. November 1893 erfolgte Erstattung
eines Schlußberichts an den Reichskanzler. Die Kommission hat es sich angelegen
sein lassen, Nachrichten über die in den einzelnenen Bundesstaaten und an den wichtigsten
ausländischen Börsenplätzen geltenden gesetzlichen Vorschriften, Statuten und Landels-
gebräuche einzuziehen und ein reichhaltiges statistisches Material über den Amfang und
die Formen der Börsengeschäfte beizubringen. Ferner sind von ihr 115 Sach
verständige, und zwar 39 dem Effekten-, 56 dem Warenverkehr, 8 der Wissenschaft
und der Rechtspflege, 5 der Presse angehörig, vernommen worden, deren Aussagen
in wortgetreuer Wiedergabe dem Berichte beigefügt wurden. Anter Berücksichtigung
der so gewonnenen Aufklärungen hat die Kommission sich durch Mehrheitsvoten über
die zu empfehlenden Maßregeln schlüssig gemacht und formulierte Vorschläge für
gesetzgeberische und administrative Anordnungen vorgelegt.
Der Bericht der Enquete-Kommission ist nebst sämtlichen Anlagen dem Bundesrat
und dem Reichstage mitgeteilt worden. Der letztere hat darauf bei Gelegenheit der
Beratung des Gesetzes über die Erhebung der Reichsstempelabgaben in seiner Sitzung
vom 19. April 1894 beschlossen: die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf Grund
der Ergebnisse der Börsenenquete ein Börsengesetz tunlichst bald vorzulegen.
Demzufolge legte der Reichskanzler am 3. Dezember 1895 den Entwurf eines
Börscngesetzes nebst Begründung dem Reichstag zur verfassungsmäßigen Beschluß-
nahme vor.
Die erste Lesung fand am 9., 10. und 11. Januar 1896 statt. Die Vorlage
wurde der IX. Kommission zur Vorberatung überwiesen. Abg. Gamp, welcher bereits
in der Börsen-Enquete-Kommission mitgewirtt hatte, erstattete als Berichterstatter einen
ausführlichen schriftlichen Bericht.
Die zweite Lesung fand am 28., 29, 30. April und 1. Mai 1896 statt.
Die dritte Lesung wurde abgehalten am 5. und 6. Juni 1896.
Am 6. Juni 1896 wurde das Gesetz vom Reichstage, am 18. Juni 1896 vom
Bundesrat angenommen. Die Verkündigung im Reichsgesetzblatt als „Börsengesetz
vom 22. Juni 1896" erfolgte am 24. Juni 1896.
XI. Geldwesen und Kapitalismus.
1. Das Geld.
Von Max v. Lecket.
Lehr, Die Grundbegriffe der Nationalökonomie. (Hand- und Lehrbuch der Staatswiffen-
schasten. Abt., 33b.) 2. Auf!., herausgegeben von v. Deckel. Leipzig, L. L. Hirschfeld, IM. 5. 66ff.
Geld nennen wir ein allgemein beliebtes Tauschgut, das zur Begleichung der
verschiedenen Tauschgeschäfte dient, die Schwierigkeiten und Amständlichkeiten des
naturalen Tausches überwindet und im wirtschaftlichen Verkehr alle übrigen Güter
vertritt. Zu diesem Zwecke verwendete man solche Tauschgüter, die sich durch ihre